Eine Schönheitsoperation endete mit einem unschönen Prozess. Eine Kärntnerin ließ eine Bauchdeckenstraffung durchführen. Danach verklagte sie ihren Arzt. Jetzt muss der Mediziner 10.000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, bestätigt Martina Löbel, Sprecherin des Bezirksgerichtes Klagenfurt. Die Operation an sich sei zwar korrekt gewesen. Aber die Aufklärung der Patientin war mangelhaft und hat nicht rechtzeitig vor dem Eingriff stattgefunden, stellt Richterin Ulrike Wallner in ihrem Urteil fest.