Kinder, Kinder! Eine Mutter aus Kärnten sollte 1300 Euro Kinderbetreuungsgeld an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zurückzahlen. Der Grund: Sie hat eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung ihrer einjährigen Tochter zu spät durchführen lassen. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht aber nur dann, wenn die vorgeschriebenen Untersuchungen des Kindes bis zu einer gewissen Frist erfolgen. So steht es im Gesetz.
Mutter-Kind-Pass
Arzttermin verschoben: Mutter sollte zur Strafe 1300 Euro zahlen
Kärntnerin gewann Prozess gegen Österreichische Gesundheitskasse. Weil die Mutter-Kind-Pass-Untersuchung ihrer Tochter verschoben wurde, sollte sie zahlen. Sie wehrte sich. Höchstgericht gab ihr Recht.
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