Weil zwei Katzen in ihrer Obhut starben, ist am Mittwoch eine 47-jährige Kärntnerin am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Richterin Sabine Roßmann sprach die Frau wegen Tierquälerei schuldig, sie fasste eine Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) und drei Monate bedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Strafe wegen Tierquälerei
"Es riecht heute noch nach Kot und Verwesung"
47-jährige Kärntnerin fasste Mittwoch eine Geldstrafe und drei Monate bedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau soll Katzen in einem Haus unter widrigsten Umständen gehalten haben.
© Markus Traussnig