Der Mann wurde wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu vier Monaten bedingter Haft und 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Im Oktober hatte der Mann den Absonderungsbescheid erhalten, weil er positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Nur zwei Tage später hatte er zwei Handwerker für eine Reparatur bei sich daheim, die er nicht darauf hinwies, dass er infiziert war, er hatte sich laut Strafantrag auch immer wieder ohne Mund-Nasen-Schutz in der Nähe der beiden Männer aufgehalten.