
"Bei allem, was mir heilig ist: Ich habe die Zeugin nicht angerührt!“ Mit diesen Worten des Angeklagten endete Mitte März eine Verhandlung am Bezirksgericht Hermagor. Geholfen hat dem Polizei-Offizier sein emotionales Schlusswort nicht. Der 57-Jährige wurde wegen Körperverletzung zu 9600 Euro Geldstrafe verurteilt. Umgehend meldete der Mann Berufung dagegen an. Über diese hätte am nächsten Donnerstag am Landesgericht (LG) Klagenfurt verhandelt werden soll. Von einem Richtersenat unter Vorsitz von LG-Präsident Bernd Lutschounig.
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25.09.2020 um 14:02 Uhr
Mehrere Zeugen, ...
die der Frau nach dem angeklagten Vorfall begegnet sind, .. ?
Was sind das für Zeugen, die nicht dabei waren? Bestätigen sie, dass sie eine rote Wange hatte? Na wenn das ein zweifelsfreier Beweis sein soll ......