Am 17. April beginnt einer der wohl spektakulärsten Prozesse dieses Jahres am Landesgericht Klagenfurt: jener zum tödlichen Bootsunfall am Wörthersee. Bei diesem war am 2. Juni 2017 ein Unternehmer aus Niederösterreich ums Leben gekommen.

Angeklagt sind der alkoholisierte Bootslenker, ein Manager (45) aus Niederösterreich, und ein Kärntner (33). Der war als Vertreter des Bootseigentümers an Bord des Motorbootes.

Jetzt meldet sich der 33-Jährige über seinen Anwalt Georg Schuchlenz erstmals zu Wort: Sein Mandant hatte nur den Auftrag „mit dem Boot von der Werft nach Pörtschach zu fahren, dort die Personen abzuholen, diesen das Boot zum Fahren zu überlassen und danach das Boot zurück zur Werft zu bringen“, heißt es in der Aussendung von Schuchlenz.

Hochmotorisiertes Sportboot

Dass der 33-Jährige, wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Alkoholisierung des Lenkers erkennen und ihn an der Weiterfahrt hätte hindern müssen, weist Schuchlenz zurück: So bedauerlich der Umstand ist, dass dieser Unfall mit einem Toten endete, sehe sein Mandant an seiner Verhaltensweise kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Es sei aktenkundig, dass der Kärntner die Alkoholisierung nicht erkennen musste und zudem allgemein bekannt, dass das es ein hochmotorisiertes Sportboot ist, mit dem von jedermann auch Manöver gefahren werden. Sein Mandant, und er, Schuchlenz, "drücken selbstverständlich ihr aufrichtiges Mitgefühl gegenüber den Kindern und der Gattin des Verstorbenen aus".

Fahrlässige Tötung

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wirft in ihrem Strafantrag dem Bootslenker grob fahrlässige Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Dem 33-Jährigen fahrlässige Tötung durch Unterlassung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.