Der Kfz-Technik-Lehrling habe Monate des finanziellen und emotionalen Stresses erlebt. Sein Lehrlingseinkommen wurde wiederholt nicht oder nur unvollständig ausbezahlt, sagt AK-
Young-Experte Erich Malle: „Hinzu kamen massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes. Im vorliegenden Fall ist besonders schwerwiegend, dass Lehrlinge unter 18 Jahren laut Gesetz keine Überstunden oder Akkordarbeit leisten dürfen.“