Dramatisch anders als geplant, hat am 12. März dieses Jahres ein „Einsatz“ des Bundesheeres geendet: 13 Soldaten und Grundwehrdiener aus der Schwarzenbergkaserne in Wals-Siezenheim in Salzburg unternahmen im Zuge ihrer Ausbildung eine Skitour – eine anspruchsvolle Tour, wie es im Strafantrag der Staatsanwaltschaft (StA) Innsbruck heißt. Von der Johannishütte (2121 Meter Seehöhe) sollte es über das Defreggerhaus (2963 Meter) über den Großvenediger (3657 Meter) wieder bergab gehen.
Witterung verschlechterte sich
Laut Anklage „verschlechterten sich die Witterungsverhältnisse drastisch“. Dichter Nebel zog auf, der Wind legte zu, es begann zu schneien und in 3000 Meter Höhe hatte es rund minus sechs Grad. Fazit der Ermittler: Die Tour hätte unverzüglich abgebrochen werden müssen.
Wurde sie aber nicht: Daher erlitt ein Grundwehrdiener (20) Erfrierungen 2. bis 4. Grades an sechs Fingern, eine schwere Verletzung. Ein weiterer Grundwehrdiener – er war laut Strafantrag „an seiner Leistungsgrenze“ – stürzte bei der Abfahrt etwa acht Meter tief in eine Gletscherspalte und wurde leicht am Fuß verletzt. Dass nicht Schlimmeres passiert ist, hatte er seinen Kameraden zu verdanken: Sie konnten ihn festhalten – die Gruppe war angeseilt – und bergen. Zu diesem Unfall kam es nach Überzeugung der Ermittler auch, weil die Gruppe „aufgrund der Witterungsverhältnisse von der geplanten Tour abwich“.
Bergung am nächsten Tag
Nach diesem Unfall fuhr die teilweise völlig erschöpfte Gruppe zur damals nicht bewirtschafteten Prager Hütte ab, brach diese auf und alarmierte von dort die Rettungskräfte. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse konnte kein Hubschrauber starten, sodass die Bergung bzw. die Abfahrt der Bundesheersoldaten erst am nächsten Tag erfolgen konnte.
Diversion scheiterte
Im Tal angekommen, erstatteten Soldaten dann Anzeige, die Staatsanwaltschaft Innsbruck begann zu ermitteln, unter anderem gegen einen Berufssoldaten (47), der als Heeres- und Zivilbergführer verantwortlich für die Tour gewesen sein soll. Da eine außergerichtliche Erledigung (Diversion) scheiterte, wird der Vorwurf gegen den 47-Jährigen (fahrlässige Körperverletzung) am Montag am Bezirksgericht Lienz verhandelt.
„Hoher Verstoß gegen Sorgfaltspflicht“
Der Salzburger Rechtsanwalt Kurt Jelinek vertritt dort jenen Soldaten, der Erfrierungen erlitten hat. „Für mich ist die Angelegenheit grob fahrlässig und ein auffallend hoher Verstoß eines Dienstgebers gegen die Sorgfaltspflicht.“ Die Soldaten seien nicht richtig oder gut genug ausgerüstet gewesen für eine solche Tour und diese sei, trotz deutlicher Wetterverschlechterung, nicht rechtzeitig abgebrochen worden, kritisiert Jelinek. „Und die Grundwehrdiener standen ja unter einem Befehl. Die konnten nicht einfach sagen: Wir können nicht mehr. Wir hören auf.“
Als Strafrahmen für die angeklagte Tat droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.