Einiges war am Donnerstag bei den Wahlen im Landtag mit den gesamt 36 Sitzen bemerkenswert. Laut Verhältniswahlrecht hätten für die neuen Funktionen der SPÖ-Vertreter acht Stimmen (mehr als die Hälfte der 15 SPÖ-Mandatare) gereicht. Zudem: Sechs der sieben koalitionären ÖVP-Mandatare waren anwesend, also war mit 21 Stimmen zu rechnen.