Karl-Heinz Grasser speist mit seiner Fiona und mit der Hautevolee am Wörthersee in einer Seebar statt mit den Insassen im Häfn von Innsbruck. Was angesichts der vierjährigen Haftstrafe wegen Untreue und Geschenkannahme wie ein schlechter Scherz klingt, ist gesetzlich ganz genau geregelt und gedeckt.
Hautevolee statt Häfn
Welche Auflagen Grasser bei seinem Trip an den Wörthersee hatte
Bis zu drei Tage dauert ein „Ausgang“. Der Häftling muss keine Mindesthaftdauer hinter sich haben, braucht keine Fußfessel, bekommt sogar sein Handy zurück.
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