Für viele Urlauber gehört Shopping und Einkaufen im Urlaub dazu. Doch wer in Italien gefälschte Markenwaren billig kauft, muss teuer zahlen. Denn bei unseren südlichen Nachbarn ist der Kauf von gefälschter Markenware strafbar.
Bis zu 7000 Euro
„Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen“, heißt es von der Kanzlei „Maggi Kathollnig Rechtsanwalts GmbH – Studio Legale“ in Klagenfurt, die sich auf Rechtsfälle mit Italien-Bezug spezialisiert. „Dem Käufer drohen Verwaltungsstrafen von 100 Euro bis zu 7000 Euro.“ Vor allem von Strand- oder Straßenverkäufern an touristischen Destinationen - wie an der oberen Adria - werden immer wieder derartige Produkte angeboten.
Keine Ausrede
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, warnen die Rechtsanwälte Enrica Maggi und Stefan Kathollnig: „Für eine Bestrafung genügt leichte Fahrlässigkeit, die bei einem Erwerb außerhalb regulärer Geschäfte angenommen wird.“ Die Ausrede, „das wusste ich nicht“, gilt also nicht.