„Ich habe mich so geärgert“, sagte der 32-jährige dreifache Familienvater am Donnerstag vor dem Landesgericht Klagenfurt. „Ich war nicht auf die Tiere wütend, sondern nur auf den Chef.“ Dass sein Handeln schwerwiegende Folgen haben würde, daran habe er nicht gedacht – wohl ebenso wenig, dass er sich dafür wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung verantworten müsste. Doch genau dazu kam es: Der gebürtige Rumäne stand vor Richter Christian Liebhauser-Karl, weil in der Nacht auf den 3. Februar rund 1.000 Küken in einem Aufzuchtbetrieb im Bezirk St. Veit verendeten – nachdem er das Heizsystem der Anlage abgeschaltet hatte.

1000 Küken

Der Mann war über vier Jahre in dem Betrieb beschäftigt und ist bisher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Umso drängender stellt sich daher die Frage nach dem Motiv für sein Handeln. „War es Zorn? Ausgelöst durch Ärger?“, wollte der Richter wissen. „Ich hatte einen schweren Unfall, ich habe mich mit dem Auto zweimal überschlagen. Danach hat mir der Chef per WhatsApp mitgeteilt, dass ich nicht mehr kommen brauche“, behauptete der Mann. Deshalb habe er das Haupt- und Notheizsystem abgeschaltet. „War Ihnen klar, was Sie damit bewirken würden?“, fragte der Richter. „Ich wollte nur erreichen, dass der Alarm ausgelöst wird“, antwortete der Mann. Er habe nicht die Absicht gehabt, die Tiere zu töten. Normalerweise wird bei einer Raumtemperatur unter drei Grad Celsius ein Alarm ausgelöst – in diesem Fall gab es allerdings keinen. Die Küken litten nach dem Temperatursturz sofort unter der plötzlichen Kälte, rückten zusammen, erkrankten und die meisten verendeten schließlich. Hunderte von ihnen waren erfroren.

Arbeitsverhältnis beendet

Seinem Arbeitgeber entstand dadurch ein Schaden von rund 3400 Euro. Der 32-Jährige, der derzeit als Lkw-Fahrer arbeitet, hat diesen bereits wiedergutgemacht. Das bestätigte sein ehemaliger Chef vor Gericht. Dass der grundsätzlich „fleißige Arbeiter“ nach dem Unfall gekündigt wurde, stimme nicht, behauptete dieser. Der Arbeiter habe selbst gekündigt und letztlich habe man sich auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt.

„Ja, ich bin schuldig“, hatte der Mann von Anfang an zugegeben. Der Richter bot dem 32-Jährigen eine Diversion in Höhe von 750 Euro an. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Der 32-Jährige fragte, ob er sofort bezahlen könne. Mit der Bezahlung der Geldstrafe ist die Angelegenheit für ihn erledigt. Es gibt keinen Schuldspruch. Der Rumäne bleibt ohne Vorstrafe.