Das kommende Wochenende bei Sommerhitze am See verbringen. Das bleibt für viele Maturantinnen und Maturanten in Kärnten wohl nur ein Wunschtraum, für sie steht nämlich der Lern-Endspurt an: Am Montag beginnt die heiße Reifeprüfungsphase mit dem ersten Teil der Zentralmatura.
Im Jahr 2024 haben in Kärnten insgesamt 2748 Schülerinnen und Schüler die Reife- und Diplomprüfung abgelegt - 1170 davon in allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS), 1564 in berufsbildenden höheren Schulen (BHS), 483 in höheren Schulen für wirtschaftliche Berufe (HBLA) und 76 in Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik.
Am Mittwoch wird´s für alle ernst
Österreichweit treten am Montag jedoch nur 32 Prüflinge an – sie legen die zentrale Reifeprüfung im Fach Griechisch ab. Etwas mehr werden am Dienstag im Fach Latein antreten, bevor es am Mittwoch bei Deutsch für alle rund 41.400 Maturanten ernst wird. Tags darauf steht mit Mathematik das Fach mit der höchsten Fünferquote auf der Tagesordnung, mit Englisch am 9. Mai ist dann für die meisten die schriftliche Matura gelaufen.
Abgeschlossen wird die Zentralmatura dann mit den Klausuren in Französisch und der Minderheitensprache Slowenisch (12. Mai), Spanisch bzw. den anderen beiden Minderheitensprachen Kroatisch und Ungarisch (13. Mai) sowie Italienisch (14. Mai). Das einzige Fach, in dem die Klausuren für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler einheitlich sind, ist dabei Deutsch. In allen anderen Gegenständen gibt es Unterschiede je nach Schultyp oder bei Fremdsprachen nach Anzahl der unterrichteten Jahre.
VWA nicht mehr verpflichtend
Große Änderungen bei der schriftlichen Reifeprüfung gibt es heuer nicht – anders als bei der vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA). Seit diesem Schuljahr gibt es an den AHS keine Verpflichtung mehr, im Rahmen der Matura eine 40.000 bis 60.000 Zeichen lange VWA zu verfassen. Es kann nun auch das Ergebnis eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses als „Abschließende Arbeit“ vorgelegt oder - nur bis 2028/29 - eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Prüfung gewählt werden.
Corona-„Überbleibsel“ als Erleichterung
Von den im Zuge der Pandemie eingeführten Erleichterungen (längere Arbeitszeit, freiwillige Mündliche Matura etc.) ist nur noch eine, dafür aber die wohl wichtigste Änderung ins Dauerrecht übernommen worden: Seit 2020 wird die Zeugnisnote der letzten Klasse in die Maturanote eingerechnet. Steht man nach der Einrechnung der Jahresnote genau zwischen zwei Noten, „sticht“ die Klausurnote.
Wer ein Befriedigend oder eine bessere Note im Jahreszeugnis hatte, ist durch die Regelung vorm Durchfallen damit weitgehend geschützt. Nur wenn man weniger als 30 Prozent der möglichen Punkte erreicht, setzt es unabhängig von der Jahresnote automatisch einen Fünfer. Ausbessern kann man diesen bei einer Kompensationsprüfung am 27. oder 28. Mai. Auf die schriftliche Matura folgt dann ab Ende Mai die mündliche Reifeprüfung. Auch bei ihr werden die Zeugnisnoten in die Maturanote einbezogen.