Ein 56-jähriger Kärntner wurde am Freitag am Landesgericht in Klagenfurt – nicht rechtskräftig – zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der zehnfach vorbestrafte Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und wegen Vergewaltigung und Missbrauch einer wehrlosen Person verurteilt.

Der Mann habe im Sommer 2024 in einem Fall an einem damals 13-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen vollzogen und dabei Gewalt in Form von Betäubungsmitteln angewendet. Staatsanwältin Barbara Baum warf dem Angeklagten vor das Mädchen mit Alkohol, Cannabis und KO-Tropfen sediert und wehrlos gemacht zu haben, mit dem Ziel sie sexuell zu missbrauchen.

Frau missbraucht

Nur zwei Wochen zuvor soll der 56-Jährige eine 23-Jährige, die aufgrund von Alkohol- und Drogenmissbrauch nicht mehr bewegungsfähig war, sexuell missbraucht haben.

Die Anzeige bei der Polizei – die 13-Jährige wurde zwei Tage später in verwirrtem Zustand in Klagenfurt von Beamten gefunden – führte die Ermittler zu diesem Fall. DNA des Angeklagten ergab eine Übereinstimmung zur Vergewaltigung der 23-Jährigen.

Toxischer Mix aus Alkohol und Drogen

Der Angeklagte kam in Handschellen, begleitet von einem Justizwachebeamten aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal. Vor dem Schöffensenat und dem Vorsitzenden Richter Gernot Kugi bekannte sich der Angeklagte zum Vorwurf der Vergewaltigung der 23-Jährigen für nicht schuldig. Die 23-Jährige sei von einer Party bei Nachbarn zu ihm in seine Wohnung gekommen, dort sei es zu einvernehmlichem Sex gekommen. Die 23-Jährige stand laut Gutachten unter einem „toxischen Mix aus Alkohol und Drogen und habe so nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig sein können“.

An die Vergewaltigung selbst kann sich das Opfer nicht mehr erinnern, allerdings wies sie mehrere Verletzungen im Intimbereich auf und Spuren von Samen des Täters wurden im Krankenhaus sichergestellt: „Immer wieder hatte sie das Gesicht des alten Mannes vor sich, hatte Schmerzen und fühlte sich schmutzig“, erklärte sie bei ihrer Einvernahme.

KO-Tropfen

Im Fall des minderjährigen Mädchens erklärte der Angeklagte er habe das Mädchen vor einem Fastfood Restaurant getroffen, sie hatte kein Geld und kein Handy. Er habe ihr angeboten ihr zu helfen und sie sei mit ihm in seine Wohnung gekommen. „Sie wollte telefonieren, aber nicht in der Öffentlichkeit“, erklärt der 56-Jährige. Das 13-jährige Mädchen war an diesem Tag von zuhause weggelaufen, ihre Eltern hatten ihr zuvor das Handy weggenommen. Sie wollten den Chat mit einem 24-Jährigen unterbinden, mit dem das Mädchen über Skype kommunizierte.

In der Wohnung des Angeklagten habe man zunächst Bier und dann Wodka getrunken - es sei laut Aussage des Mädchens das erste Mal gewesen, dass sie Alkohol konsumiert hatte, auch die erste Zigarette, die ihr der Angeklagte angeboten hatte, rauchte sie dort. Später sei es zu sexuellen Handlungen gekommen, aber er sei der Meinung gewesen sie sei 18 gewesen, erklärt der Angeklagte. Das Mädchen erklärt sie habe sich zunächst als 14 ausgegeben, ihm dann aber gesagt erst 13 Jahre alt zu sein.

Bewusstsein verloren

Irgendwann im Laufe des Abends habe sie sich übergeben müssen und ihr Bewusstsein verloren. Sie könne sich nicht mehr an alles erinnern. Ein Gutachten stellte Spuren von THC, also Cannabis und Lorazepam im Körper des Mädchens fest. „Klassische KO-Tropfen, die sedieren, wehrlos machen und auch zu Gedächtnisverlust führen“, erläutert der per Video zugeschaltete Gutachter.

Am zweiten Tag verließ das Mädchen die Wohnung, insgesamt kam es viermal zu unterschiedlichen sexuellen Handlungen, für die der Angeklagte dem Mädchen auch Geld gab. In den Nachtstunden wurde das Mädchen - immer noch unter dem Einfluss von KO-Tropfen - von der Polizei gefunden. Die 13-Jährige sei seither in psychotherapeutischer Behandlung und müsse mehrere Medikamente nehmen, erklärte der Vater des Opfers im Zeugenstand.

„Abnormal“

Staatsanwältin Baum warf dem Angeklagten vor gezielt nach Frauen Ausschau gehalten zu haben, die in Notsituationen seien, das verbinde beide Opfer. Richter Kugi erklärte in seiner Urteilsbegründung: „Sie sind jemand, den möchte man als Frau, der es nicht gut geht, nicht treffen in der Stadt.“ In seinem Alter mit einem so jungen Mädchen zwei Tage zu verbringen, sei „abnormal“ - und auch, ob vom Mädchen, wie vom Angeklagten mehrmals ins Treffen geführt, gewisse Dinge signalisiert worden seien, spiele keine Rolle: „Kinder in dem Alter sind nicht sexuell selbstbestimmungsfähig.“ Der Schöffensenat habe in beiden Fällen keine Zweifel an seiner Schuld.

Das Urteil, sieben Jahre Haft, ist vorerst nicht rechtskräftig.