Der tragische Krebstod eines Mädchens (14) ist am Mittwoch am Oberlandesgericht (OLG) Graz verhandelt worden. Und das Urteil ist durchaus überraschend: Denn die ursprüngliche Strafen für die Eltern (jeweils zwölf Monate bedingte Haft) wurde auf 13 Monate und 14 Tage – ebenfalls bedingt – erhöht, teilte das OLG in einer Aussendung mit. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Fall sorgt seit mehr als zwei Jahren für enormes Aufsehen: Am 23. Februar 2023 kam die 14-Jährige in Begleitung ihrer Eltern ins Klinikum Graz. Zwei Tage später verstarb das Mädchen an den Folgen einer Tumorerkrankung. Das Klinikum hat daraufhin Anzeige gegen die Eltern erstattet. Gestorben ist das Mädchen unter enormen Schmerzen und ohne Heilungschancen, die es bei der Diagnose im Oktober 2022 und anschließender schulmedizinischer Behandlung noch gehabt hätte, wie ein Primar des Klinikums und andere Zeugen bei der Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt erklärt haben.
Schulmedizin abgelehnt
Dort waren die Eltern am 15. Mai vergangenen Jahres wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen. Die beiden, so das Gericht, haben ihre krebskranke Tochter nicht ausreichend über die Erkrankung und die tödlichen Folgen sowie über schulmedizinische Behandlungsmethoden aufgeklärt bzw. eine solche Aufklärung auch nicht ermöglicht. Zudem hat das Ehepaar der 14-Jährigen monatelang nicht die notwendige Behandlung zukommen lassen.
Schon während der Ermittlungen und auch in der Verhandlung in Klagenfurt verwiesen die Eltern darauf, dass ihre Tochter sehr selbstbestimmt gewesen sei und die Schulmedizin abgelehnt habe. Stattdessen wurde das schwerkranke Mädchen alternativmedizinisch betreut, u. a. von Energetikern, Schamanen und Alchemisten.
Gegen Urteil berufen
Die Verhandlung am OLG Graz war notwendig, weil sowohl Eltern als auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen das Urteil berufen haben. Den einen war die Strafe zu hoch, die Anklagebehörde forderte hingegen eine Anhebung des Strafmaßes.