Nach mehr als 22 Jahren im Unternehmen wurde das Dienstverhältnis eines Kärntners einvernehmlich aufgelöst. Der Arbeitgeber blieb dem Beschäftigten jedoch die Abfertigung schuldig. Er wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten, die zudem auch noch die sechste Urlaubswoche beeinspruchte. Das Unternehmen beglich die offene Forderung dank der Intervention.