„Es geht um zahlreiche Anpassungen an aktuelle Herausforderungen und Problemstellungen in der Jagd, aber auch um die Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümern und Jägern“, informierte Jagdreferent, LH-Stv. Martin Gruber (ÖVP) am Donnerstag. Im Kärntner Landtag wurde jetzt eine Novelle des Kärntner Jagdgesetzes einstimmig beschlossen. Dem Ganzen seien „lange Verhandlungen und viel Arbeit“ vorausgegangen, betont Landesjägermeister Walter Brunner: „Mit der Jagdgesetznovelle 2025 ist eine Weiterentwicklung für die Jagd eingeführt, welche den Wirkungsbereich der Jägerschaft stärkt und die Bejagung bestimmter Wildarten unterstützt.“

Einsatz von Nachtzielgeräten

Ein wesentlicher Punkt betrifft Schwarzwild und große Beutegreifer. Deren Bejagung soll in Kärnten erleichtert werden. So dürfen künftig zusätzliche Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele sowie Visiereinrichtungen mit Bildumwandler oder elektrischem Bildverstärker verwendet werden. Das sei laut Gruber insbesondere bei Schwarzwild als Maßnahme zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wichtig. Die Landesregierung hat künftig auch die Möglichkeit, per Verordnung Nachtzielgeräte auch zur Bejagung von Bibern, Fischottern und Goldschakalen erlauben zu können.. Bei Wölfen ist das bereits der Fall.

Regionale Bestimmungen

Darüber hinaus regelt die Novelle, dass Verordnungen zur Verkürzung oder Aufhebung der Schonzeit, wie etwa beim Fischotter, Biber oder Wolf, in Zukunft für die Dauer von fünf, statt bisher zwei Jahren, gelten sollen. Hier wolle man mehr Rechtssicherheit dadurch schaffen. Um Wildschäden zu vermindern, werde der Jägerschaft zudem die Ermächtigung erteilt, selbst nähere und regional unterschiedliche Bestimmungen über einen Mindestabschuss von Kahlwild zu treffen, wenn dies aus jagd- und forstwirtschaftlichen Gründen notwendig erscheint.