Ein unglaublicher Fall von Vergewaltigung, Körperverletzung, schwerer Nötigung und Zuhälterei wurde am Freitag am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wurde. Schreckliche Szenen schilderte eine 34-Jährige im September des Vorjahres, als sie sich hilfesuchend an einen ungarisch sprechenden Bekannten in seinem Handyshop in Völkermarkt wandte. Dieser ging daraufhin sofort zur Polizei. Er erklärte, dass die Frau ihm auf Ungarisch berichtet hatte, sie werde bedroht und von ihrem Lebensgefährten genötigt, Kokain zu nehmen und dann zu sexuellen Handlungen gezwungen. Immer wieder soll er sie auch mit einer Schusswaffe bedrohen. Der Bekannte beschrieb der Polizei, dass die Frau massiv eingeschüchtert wirkte und der Mann jede ihrer Bewegungen kontrollierte.

Beim Eintreffen der Polizei an der Wohnadresse des Angeklagten versuchte der 54-Jährige zu flüchten, konnte aber festgenommen werden. Bei der Hausdurchsuchung wurden eine Gasdruckpistole - die der Mann trotz Waffenverbots besessen hatte - und Kokain gefunden. Die Frau wiederholte ihre Anschuldigungen gegenüber der Polizei.

Prozess

Am Freitag musste sich der 54-jährige Lebensgefährte vor Gericht verantworten. Staatsanwältin Sarah Ofner warf ihm das Verbrechen der Vergewaltigung, der Körperverletzung, der Nötigung, der schweren Nötigung sowie der Zuhälterei vor. Er habe die 34-Jährige zur Prostitution gezwungen, durch Verabreichung von Suchtmitteln zu sexuellen Handlungen genötigt und mehrfach mit einer Waffe bedroht. Laut Ofner führte der Angeklagte ein hohes Maß an Gewalt und Zwang aus und zeige keine Reue.

19. Verurteilung

Vor Richter Gernot Kugi bekannte sich der Angeklagte am Freitag nicht schuldig. Die Frau, die er bei seinen Drogenschäften in einem Laufhaus kennengelernt habe, wolle ihm nur eines auswischen. Der Kärntner wurde bereits mehrfach wegen Drogenhandels und anderer Delikte verurteilt. Am Freitag folgte die 19. Verurteilung.

Für die Schöffen und den Vorsitzenden seien die Aussagen der 34-Jährigen glaubwürdig gewesen. Er habe ihr von März bis September des Vorjahres immer wieder Kokain verabreicht und sie dann zu diversen sexuellen Handlungen gezwungen, er sei schuldig, sie vergewaltigt zu haben. Er habe der 34-Jährigen mit dem Tod gedroht und ihr dabei seine Gasdruckpistole mit dem Lauf an den Kopf gehalten. Vier Jahre Haft, hinzu kommen 30 Monate aus einer vorherigen Strafe, die auf Bewährung ausgesetzt war, lautete das Urteil.

Angeklagter will berufen

Freigesprochen wurde der 54-Jährige in den Anklagepunkten der Körperverletzung und der Zuhälterei, dafür habe es laut Richter Gernot Kugi keine ausreichenden Beweise gegeben. Der Angeklagte nahm das Urteil nicht an und legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Staatsanwältin Sarah Ofner gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 54-Jährige wurde in Handschellen zurück in die Justizanstalt Klagenfurt gebracht.