Zu Silvester knallen bekanntlich nicht nur die Korken von Sekt- und Champagnerflaschen. Knallkörper und Feuerwerke gehören für viele ebenso zum Jahreswechsel dazu. Etwa zehn Millionen Euro blasen die Österreicher jedes Jahr in die Luft. Nach dem kurzen Knall- und Farbspektakel bleibe laut Harald Kraxner, dem stellvertretenden Leiter der Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination in der Kärntner Landesregierung, vor allem eines übrig: „Viel Rauch und Müll. Auch heuer wird es zu Silvester, am Neujahrstag und möglicherweise noch an den folgenden Tagen zu einer erhöhten Feinstaubbelastung kommen.“
Waldbrandgefahr erheblich
Und heuer kommt noch ein Problem dazu. In der freien Natur sei die Waldbrandgefahr erheblich, warnt Alexander Hedenig, Meteorologe der GeoSphere Austria: „Die Böden sind trocken, eine schützende Schneeschicht ist kaum vorhanden. In Obervellach gab es diesen Dezember 80 Prozent weniger Niederschlag als im langjährigen Mittel, in Klagenfurt 60 Prozent weniger. An der Messstation in St. Andrä im Lavanttal wurden nur sechs Liter pro Quadratmeter gemessen, über 80 Prozent weniger.“ Laut Hedenig war auch der Herbst zu trocken, es habe nur geringe Ausreißer Ende September und Anfang Oktober gegeben.
Eine Empfehlung für ein Verbot von Feuerwerken zu Silvester durch die Abteilung 8 oder die GeoSphere Austria werde es trotzdem nicht geben. „Eine solche Empfehlung an die Länder und Gemeinden würde vom Umweltministerium ausgehen, dann wenn im Vorfeld bereits zu hohe Feinstaubbelastungen gemessen würden“, erklärt Kraxner. In manchen Ländern spricht die GeoSphere Warnungen wegen Waldbrandgefahr aus, in Kärnten sei dies noch nicht Praxis, erklärt Hedenig: „Wir informieren Land und Gemeinden auf Nachfrage.“
Unterschiedliche Regelungen
Auch deshalb weil Feuerwerke in Kärntner Ortsgebieten grundsätzlich verboten sind. Eine Ausnahme können der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde aussprechen. In Völkermarkt und Klagenfurt gibt es seit einigen Jahren eine Dauerverordnung: In der Silvesternacht dürfen dort von 23.30 bis 0.30 Uhr Feuerwerkskörper abgeschossen werden. In Wolfsberg wurde das Verbot heuer per Erlass aufgehoben. Andere Städte, wie etwa Villach, erteilen diese Ausnahmegenehmigung nicht, dort bleibt das Abschießen von Pyrotechnik auch in der Silvesternacht untersagt. Auch in Spittal und Lienz in Osttirol wird es ebenso wie in St. Veit/Glan und Feldkirchen keine Genehmigung geben, in Hermagor werden alle derartigen Anträge genau geprüft.
Grenzwerte werden überschritten
Ein weiteres Problem ist die Feinstaubbelastung, die durch das Silvester-Feuerwerk jedes Jahr erheblich ansteigt,. Was an diesem Tag in die Luft geblasen werde, würde aufgrund der Messwerte an jedem anderen Tag die Alarmglocken in den Umweltzentralen schrillen lassen. „An nahezu jeder Messstelle Österreichs werden die Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden“, so Kraxner. Wie schnell sich der Feinstaub wieder verflüchtigt, hänge von der Wetterlage ab.
Und die sei laut dem Meteorologen ungünstig: „Wir haben eine Inversionswetterlage, es ist wärmer in den mittleren und höheren Lagen als in den Tälern. So haben wir auf der Kanzelhöhe etwa plus fünf Grad während wir in Villach minus zwei Grad messen. Dadurch herrscht wenig Luftbewegung und der Feinstaub wird nicht so schnell verblasen“, erklärt Alexander Hedenig, Meteorologe der GeoSphere Austria. Mit einer Luftverbesserung rechnet Hedenig frühestens ab Donnerstag, dann wenn zunächst Südwestfön und ab Freitag eine Kaltfront ins Land ziehen und die Luft durchmischen werden.
Schwermetalle
„Aber auch wenn es windig genug ist und sich die Werte in ein bis zwei Tagen wieder stabilisieren, so kommen trotzdem Unmengen an Schadstoffen in die Böden“, erklärt Kraxner. So würden nicht nur Kleinstpartikel zurück zur Erde schweben, sondern es werden auch Schwermetallpartikel, die dem Feuerwerk Farbe geben, freigesetzt. Strontium, Blei, Chrom, Kupfer oder Aluminium seien darunter. „Was in der freien Natur auf den Boden fällt, bleibt dort auch liegen und stellt für das Wild und Nutztiere durch die Nahrungsaufnahme eine erhebliche Gefahr dar“, erklären die Experten der Abteilung 8.
Im Ortsgebiet verboten
Ungeachtet dieser Verordnung ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung verboten. In der Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Kinder- und Altersheimen sowie Tiergärten und -heimen bleibt es ebenfalls generell verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 Euro – wobei bereits der Versuch strafbar ist.
Zu beachten sind laut Polizei auch die gesetzlichen Altersbestimmungen für den Kauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern. Je nach Kategorie (F1 bis F4) ist die Nutzung von Pyrotechnik ab 12, 16 oder gar erst ab 18 Jahren erlaubt. Außerdem sollte man in alkoholisiertem Zustand keinesfalls zu pyrotechnischen Artikeln greifen.