Der Krebstod eines 14-jährigen Mädchens, bei dem ein Tumor „ausgependelt“ wurde, und der Tod eines Tätowierers haben für einen Kärntner Arzt schwerwiegende Konsequenzen. Während die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in beiden Fällen wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt, hat das Land Kärnten ein Berufsverbot ausgesprochen.
Staatsanwalt ermittelt
Nach zwei Toten: Berufsverbot für Kärntner „Pendel-Arzt“
Zwei Patienten sind nach der Behandlung gestorben. Der Bescheid des Landes wurde dem Mediziner bereits nachweislich zugestellt.
© IMAGO / Kzenon