„Die Bilder werden in Ihren Köpfen bleiben. Daher ist es keine Schande, wenn Sie jetzt den Raum verlassen“, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl gestern angesichts der Tatsache, dass sich beim bizarren Mord-Prozess mehrere Schulklassen in Saal 29 des Landesgerichts Klagenfurt befanden. Und als sich mehrere Dutzend Schüler zum Ausgang bewegten, meinte er noch: „Eine gute Entscheidung“. Was dann gezeigt wurde, ist kaum in Worte zu fassen: Mit 17 Messerstichen hatte ein Niederländer (70) im vergangenen Juli seine Lebensgefährtin (62) nicht nur ermordet, sondern zuvor vergewaltigt, stranguliert und gefoltert.

Der 6. Juli 2023 war eigentlich ein Freudentag, wurde doch das erste Urenkerl des Paares geboren, das sich nach der Scheidung 2005 wieder versöhnt und in Eberndorf eine Lebensgemeinschaft gebildet hatte. Am Abend floss der Alkohol in Strömen, die 62-Jährige stürzte und war mit 2,96 Promille im Blut wehrlos. Das nutzte der 70-Jährige aus. Laut Erstaussage bei der Polizei habe er „zum Stanleymesser gegriffen und zu schlitzen begonnen.“ Vor Gericht wollte er dies gestern nicht wiederholen, bekannte sich aber schuldig. „Ich habe keine Erinnerungen mehr an die Tat, mir ist alles wurscht. Ich komme da eh nicht heraus.“ Nach dem Mord fotografierte er jedenfalls noch die Tote, schickte das Bild per WhatsApp seiner Tochter. Dann verursachte er einen Verkehrsunfall, wehrte sich gegen Rettungskräfte und Polizei, sodass er festgenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt wusste noch niemand von der Bluttat.

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Eine Kriminalistin schilderte vor Gericht, dass auf dem Handy des Täters rund 4000 Links zu Sado-Maso-Videos gefunden wurden. Sie dienten als eine Art Drehbuch für den tatsächlichen Mord. „Ich habe schon viel gesehen, aber nicht so etwas“, so die Polizistin. Als der Richter den 70-Jährigen fragte, warum er sich solche Videos „reinziehe“, meinte dieser: „Das machen alle. Was schaust du so?“

Eine gerichtsmedizinische Sachverständige erörterte, dass das Opfer keine Chance hatte, sich gegen den Angriff zu wehren. Und der gerichtspsychiatrische Sachverständige ergänzte, es sei „leider schwer vorstellbar, dass die Frau von den Handlungen nichts mitbekommen“ habe. Der Experte erklärte, „dass die Tat auf der ‚Skala des Bösen‘ ganz oben anzusiedeln sei. „Der Tod war nur der Abschluss der sadistischen Inszenierung. Nicht das Töten an sich, sondern der Weg dorthin stand im Vordergrund.“

„Zurechnungsfähig“

Dem Angeklagten attestierte er eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung, eine tief verwurzelte schwere Perversion, mit hoher Wahrscheinlichkeit werde er wieder Straftaten begehen. Zurechnungsfähig sei er mit seinen 1,19 Promille gewesen.

Das sah auch das Schwurgericht so, das den Niederländer nach nur einer halben Stunde Beratungszeit mit acht zu null Stimmen des Mordes schuldig sprach: „Lebenslang“, lautete das Urteil, der Mann wird außerdem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Der vorsitzende Richter Liebhauser-Karl begründete die Strafhöhe mit „massiven Erschwerungsgründen. Sie haben ein Messer als Waffe verwendet, die Tatbegehung war äußerst grausam und bestialisch.“

„Macht uns sprachlos“

Außerdem erfolgte die Tat zum Nachteil einer nahen Angehörigen, so Liebhauser-Karl: „Das Opfer war wehrlos und auch Ihr Verhalten, dass Sie ein Foto an Ihre Tochter geschickt haben, macht uns sprachlos.“ Die Gefährlichkeitsprognose sei außerdem „sehr, sehr schlecht“: „Wir haben hier Voraussetzungen, die eine Einweisung geradezu zwingend nach sich ziehen.“