Ein kleines Mädchen starb, weil es von einem herabfallenden Ast getroffen wurde. Wer haftet für das Unglück in der Mauthner Klamm? Rund fünf Jahre nach der Tragödie in Kötschach-Mauthen hat das Oberlandesgericht (OLG) Graz jetzt entschieden.
Von Ast getroffen
Kind starb bei Wanderung in Kärnten: Alpenverein haftet nicht
Nach dem Drama in der Mauthner Klamm liegt jetzt Entscheidung des Oberlandesgerichtes vor. Entgegen dem Ersturteil erhalten die Eltern kein Trauerschmerzensgeld.
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