Vor etwas mehr als einer Woche wurde ein achtjähriger Klagenfurter bei einem Schulausflug im Bezirk St. Veit schwer verletzt. Der Schüler geriet auf einem Bauernhof mit seinen Haaren in eine Schaumühle. Ihm wurde ein Teil der Kopfhaut abgerissen. Nach der Erstversorgung vor Ort wurde der Bub ins Klinikum Klagenfurt transportiert und dort operiert.

Vor allem an dieser Fahrt gab es Kritik, auch von der Mutter des Schülers: Der Achtjährige wurde ohne Begleitung einer Lehrerin, „nur“ von den Rettungskräften ins Krankenhaus gebracht. Hätte die Pädagogin mitfahren und die Aufsicht über die anderen Schüler übertragen sollen, etwa dem Landwirt? Zudem gab es Diskussionen um den Betreuungsschlüssel: Die 23 Schüler wurden von einer Lehrerin und einer Begleitperson beaufsichtigt.

„Keine Pflichtverletzung“

Themen, die am Montag in der Bildungsdirektion besprochen wurden, mit Schulleitung, Lehrerin, Schulaufsicht, Juristen und Behördenleitung. „Nach dienstrechtlicher Prüfung ist davon auszugehen, dass keine Aufsichtspflichtverletzung der Lehrerin vorliegt“, sagt Bildungsdirektorin Isabella Penz. Der Betreuungsschlüssel habe gepasst: Bei Schulveranstaltungen bis zur vierten Schulstufe mit mehr als 15 Schülern müssen ein Lehrer und eine geeignete Begleitperson anwesend sei. Das sei der Fall gewesen. Zum Zeitpunkt des Unfalls waren die Lehrerin und die Begleitperson im Gebäude.

Die Lehrerin konnte den Verletzten nicht ins Klinikum begleiten, weil sonst der Betreuungsschlüssel, mit einer Begleitperson für die verbleibenden 22 Schüler, nicht mehr gepasst hätte, so Penz. Die Aufsichtspflicht durfte aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht übertragen werden, auch nicht auf den anwesenden Landwirt.

„Wir bedauern Vorfall sehr“

„Wir alle bedauern den Vorfall sehr und wünschen dem Schüler gute und rasche Besserung“, sagt Penz. Diese Woche wird an der Klagenfurter Schule ein Elternabend stattfinden, um die Geschehnisse mit den Eltern gemeinsam aufzuarbeiten. „Für alle Beteiligten, insbesondere für die Schule, ist es wichtig, das Vertrauen zwischen Schule, Eltern und Kindern wiederherzustellen.“

Für die Bildungsdirektion ist die Angelegenheit damit erledigt – vorerst. Denn die polizeilichen Ermittlungen zu dem Unfall sind nicht abgeschlossen. Wenn das der Fall ist, geht ein Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die über die weitere Vorgehensweise entscheidet.