Es hätte ein Traumurlaub werden sollen. Doch aus dem Monate davor gebuchten Urlaub wurde nichts. Das Pärchen trennte sich. „Gemeinsam verreisen wollten die beiden dann nicht mehr“, so Stefan Pachler, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten. Zur schlechten Stimmung kam dann die schlechte Nachricht: Als das Ex-Paar die Buchung stornierte, beharrte der Reiseveranstalter auf Basis des Gesamtreisepreises von 11.000 Euro auf 5800 Euro Stornokosten.

Mehrmalige Interventionen

Die AK Kärnten intervenierte zunächst beim Veranstalter, der sich jedoch nicht kulant zeigte. In der Folge wandte sich Pachler an die Versicherung, bei der das Paar im Zuge der Buchung eine Reisestornoversicherung abgeschlossen hatte. Nach mehrmaligen Interventionen der AK erklärte sich die Versicherung dann doch bereit, die Stornokosten in voller Höhe zu übernehmen.

Stornoversicherung entscheidend

„Ausschlaggebend war der Umstand, dass die beiden zum Zeitpunkt der Stornierung bereits räumlich voneinander getrennt lebten“, so Pachler. „Genau da setzten wir mit unserer rechtlichen Argumentation an und bekamen recht“, erklärt er. Der Experte rät: „Wer eine Reise bucht, sollte unmittelbar bei der Buchung eine Reisestornoversicherung abschließen.“ Wenn eine Reise aus triftigen und vom Vertrag gedeckten Gründen nicht angetreten werden kann, so übernehme die Versicherung mögliche anfallende Stornokosten. Die Höhe hänge etwa vom Zeitpunkt der Stornierung und vom Gesamtpreis der Reise ab.

Tipps für Konsumenten: kaernten.arbeiterkammer.at/konsument. Info-Telefon: 050 477-2002