Das Familiengrab einer Kärntner Familie wurde zum Fall für den Obersten Gerichtshof (OGH). Das Grab wurde um 60 Zentimeter verlegt, allerdings waren damit nicht alle nächsten Angehörigen einverstanden. Die Mutter der Klägerin ist im Familiengrab beerdigt. Diese hat auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes geklagt. Jetzt haben die Höchstrichter ein aufsehenerregendes Urteil gefällt.