Die endlose Geschichte um eine Erfindung des Wahlösterreichers Christoph Klein ist nun um eine wesentliche Facette reicher. Klein hat heute über seine Anwälte eine Klage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eingereicht. Dem Deutschen, der in Großgmain eine zweite Heimat gefunden hat, geht es um Gerechtigkeit – und um Schadenersatz. Und zwar in Milliardenhöhe.
Über die geradezu unglaubliche Geschichte, die sich bereits über zweieinhalb Jahrzehnte zieht, haben wir schon mehrfach berichtet. Christoph Klein erfand 1993 eine Inhalierhilfe für Asthmatiker und COPD-Patienten. Der „Broncho-Air-Inhaler“ hat keinen L-förmigen Knick wie ähnliche Produkte, soll damit Medikamentenrückstände einsparen und Arzneikosten senken, um mehr als ein Drittel. Wegen angeblicher Nebenwirkungen wird das Gerät vom Markt genommen, der Fall landet letzten Endes bei der EU-Kommission, dann passiert nichts mehr. 2008 nimmt sich das EU-Parlament der Sache an. Eine Berechnung ergibt, dass die Asthmatiker in Europa hochgerechnet bereits mehr als 50 Milliarden Euro zu viel für Medikamente bezahlt haben, weil der sparsame Inhalator noch immer nicht auf dem Markt ist. Der damals zuständige Kommissar wird vor den Rechtsausschuss zitiert; der Verdacht steht im Raum, dass eine Entscheidung absichtlich verzögert wird. Bereits 2010, so Klein, habe der damalige Vorsitzende des Rechtsausschusses des EU-Parlaments, Klaus-Heiner Lehne, in einer offiziellen Stellungnahme auf mögliche schwere Pflichtverstöße der Kommission hingewiesen. Lehne wurde später Präsident des Europäischen Rechnungshofes. Eine parlamentarische Entschließung im Jahr 2011, die einstimmig „eine Wiederherstellung des Rechts“ forderte, blieb bis heute ohne Konsequenzen.
In der Folge gibt es mehrere Urteile des Gerichtshofes, die zugunsten Kleins ausfallen. Erst heuer musste die Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen. Mit dem jüngsten Entscheid sieht sich der Kläger nun endgültig in der Lage, zu seinem Recht zu kommen. In der heute eingereichten Klage im Namen seiner „Broncho-Air Medizintechnik AG“ wirft er der Behörde Säumigkeit vor und verlangt für die „erheblichen wirtschaftlichen Folgen“, die er durch den vereitelten Zugang zum Markt erlitten habe, Schadenersatz. Die Klage stützt sich auf Artikel 41 der EU-Grundrechtecharta, der Erfinder spricht von einem Schaden in Milliardenhöhe. Klein: „Auch Organe der Europäischen Union müssen für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden.“