Die Anklage listet die Verfehlungen des Angeklagten (53) auf, die auch kaum zu leugnen und offensichtlich sind, hat er sie sich doch in die Haut stechen lassen: einen SS-Totenkopf inmitten eines Banners mit der Aufschrift „GAK 1902“ auf der linken Schulter, mehrfach gepostet auf seinem Facebook-Profil. Dort zu sehen ist auch ein Bild von seinen Tätowierungen auf dem Rücken – der Totenkopf ist dort ebenfalls erkennbar. Auch das ist im Juni 2020 mehrfach gepostet worden.
Hakenkreuz beim Grazer Derby
Im Jahr 2023 fiel er mit einem Bild von sich selbst und seinem Hund auf. Dabei war deutlich die „Odalrune“ auf seinem Daumen zu erkennen, die in der Nazizeit für die SS-Division Prinz Eugen stand und heute Neonazis als Erkennungszeichen dient. Ebenfalls Gegenstand seines neonazistischen Exhibitionismus waren ein in den Nacken tätowiertes Hakenkreuz sowie eine sogenannte Triskele auf der rechten Schulter. Auch sie steht unter anderem für eine SS-Division und für Neonazi-Organisationen. Diesen „Schmuck“ stellte er unter anderem bei einem Derby Sturm gegen GAK in der damaligen Merkur-Arena zur Schau. Das Gericht verfügt über ein Beweisfoto von der Tribüne.
Zahlreiche unerlaubte Waffen
Dazu kommt noch unerlaubter Waffenbesitz: Schlagringe, Springmesser, Fingermesser, Elektroschocker, Adventure-Messerset, Schreckschusspistole, Schreckschussrevolver, Gasdruck-Schrotflinte mit Gummigeschoss. Das alles trotz aufrechtem Waffenverbot.
Wegen dieser Vorwürfe musste sich der Grazer am Dienstag, 21. Juli, wegen Wiederbetätigung am Straflandesgericht Graz vor einem Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richter Florian Farmer verantworten. Die Strafe fällt mit zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt, streng aus. Der Angeklagte hat Berufung angekündigt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.