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Hat Laufhaus-Betreiber gegen Waffenverbot verstoßen?

Vor dem Bezirksgericht in Leibnitz muss sich ein Laufhaus-Betreiber verantworten. Dieser beteuert, dass ihm die gefundene Waffe nicht gehört.

Der gefundene Schlagstock soll einer der Damen gehören, wie der Laufhaus-Betreiber beteuert
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Der gefundene Schlagstock soll einer der Damen gehören, wie der Laufhaus-Betreiber beteuert
Barbara Mikschofsky
Redakteurin Regionalredaktion Leibnitz und Deutschlandsberg