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© Montage: Adobe (2)Der gefundene Schlagstock soll einer der Damen gehören, wie der Laufhaus-Betreiber beteuert 
Hat Laufhaus-Betreiber gegen Waffenverbot verstoßen?
Vor dem Bezirksgericht in Leibnitz muss sich ein Laufhaus-Betreiber verantworten. Dieser beteuert, dass ihm die gefundene Waffe nicht gehört.

Barbara Mikschofsky
Redakteurin Regionalredaktion Leibnitz und Deutschlandsberg