Es ist eine Zweidrittelmehrheit, die viele weitere wohl obsolet machen würde. Im Rahmen der Reformpartnerschaft haben sich Bund, Länder und Gemeinden auch im Energiebereich auf eine umfassende Kompetenzverschiebung geeinigt. „Heute gibt der Bund Grundsätze vor und die Länder beschließen eigene Ausführungsgesetze. Bei einem modernen Energiesystem stößt die Aufteilung an ihre Grenzen“, sagt Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) bei einem Medientermin am Dienstag.

Nun soll ein neuer Kompetenztatbestand Energiewirtschaft in der Bundesverfassung geschaffen werden und die Zuständigkeiten großteils zum Bund wandern. Auch in Zukunft bei den Ländern „gut aufgehoben“ sieht Zehetner unter anderem Nah- und Fernwärme, anlagenrechtliche Genehmigungen oder die Energieeffizienz. Sollten von einem entsprechenden Vorhaben aber mehrere Bundesländer betroffen sein, soll entsprechend der Einigung wieder der Bund zuständig sein, so die Staatssekretärin.

Der Vorteil aus Sicht der Bundespolitik: Will der Bund im Energiebereich einheitliche Vorgaben machen, ist heute oft eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nötig, da Kompetenzen der Länder berührt werden. Laut Zehetner mache das „die Energiepolitik träge und wenig handlungsfähig“. Liegen Gesetzesvorhaben künftig ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Bundes, wären mehr Beschlüsse mit einfacher Mehrheit – und damit ohne die Zustimmung einer Oppositionspartei – möglich.

Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderung notwendig

Doch die nun geplante Verfassungsänderung wird selbst eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Die FPÖ zeigte sich bisher unwillig, der Regierung die für zentrale Vorhaben nötigen Stimmen zu leihen. Die Grünen befinden sich dadurch in einer vorteilhaften Verhandlungsposition, konnten diese zuletzt etwa beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und beim Erneuerbarenausbaubeschleunigungsgesetz (EABG) nutzen, um zumindest kleinere Anpassungen in den Gesetzesentwürfen zu erwirken. Ob die Partei von Leonore Gewessler gewillt sein wird, diesen Hebel aufzugeben, ist offen – wenngleich man inhaltlich wenig dagegen haben dürfte.

Zehetner ist am Dienstag jedenfalls zuversichtlich, man werde „alles daran setzen, beide Parteien zu überzeugen, dass das Sinn macht“. Über den Sommer sollen nun die entsprechenden Gesetzestexte ausgearbeitet und in die Begutachtung geschickt werden. Abgesehen von der Verfassungsänderung braucht es auch zahlreiche Anpassungen im erst im Dezember 2025 beschlossenen ElWG.

Kosten für Ausbau von Stromnetz sollen gedämpft werden

Abseits der Kompetenzverschiebung hat die Reformpartnerschaft ihren Blick vor allem auf Einsparungen beim Netzausbau gerichtet. Durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien wird die Stromproduktion in Österreich dezentraler, wodurch die Anforderungen an das Stromnetz steigen. Der Netzausbau sei notwendig, sagt Zehetner, „aber jeder Euro, der nicht unnötig ausgegeben wird, entlastet die Kunden, die die Netzentgelte bezahlen“. Die Reformpartnerschaft hat sich ein Einsparungsvolumen von 4,1 Milliarden Euro bis 2040 vorgenommen. Das seien laut Neos-Energiesprecher Markus Hofer rund zehn Prozent der von der Branche geschätzten Summe, die im gleichen Zeitraum in den Netzausbau investiert werden müsste.

Erreicht werden soll das etwa durch effizientere Planung und vermehrte Digitalisierung. „Wir haben unter anderem durch Smart Meter sehr gute Daten, nutzen sie aber noch nicht“, sagt SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmid am Montag. „Je besser wir wissen, wo ein Netz tatsächlich überlastet ist, desto effizienter können wir planen.“

Auch sollen Zusammenschlüsse von Netzbetreibern gefördert werden, sofern diese zu mehr Effizienz und einer Dämpfung der Netzkosten führen. Wer Netzkapazitäten reserviert, diese aber nicht ausnutzt, soll das Anrecht auf diese wieder verlieren. Auch sollen Fehlanreize ausgeräumt werden: Derzeit würden etwa vor allem Betreiber gefördert, wenn diese physische Stromleitungen bauen, aber nicht, wenn Lösungen gefunden werden, um das bestehende Netz besser zu nutzen.