Mit dem EU-Status „Project of Common Interest“ , zu Deutsch „Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse“, winkt dem „Netzraum Kärnten“ mehr als nur Anerkennung durch die Europäische Kommission. Das Infrastrukturprojekt von Austrian Power Grid (APG) und Kärnten Netz wird in die Unionsliste aufgenommen und zählt damit zu den wichtigsten Energievorhaben Europas.
Darüber hinaus können für die geplante 380-kV-Leitung quer durch Kärnten bis nach Osttirol Fördermittel der Europäischen Union beantragt werden, so die APG per Aussendung. „Mit dem Ringschluss schaffen wir die Grundlage, um den steigenden Strombedarf, den Ausbau erneuerbarer Energien und eine hohe Versorgungssicherheit zuverlässig miteinander zu verbinden“, wird Projektleiter Wolfgang Hafner zitiert. Der Netzraum Kärnten sei ein Schlüsselprojekt weit über Österreich hinaus.
EU-Förderungen würden Kosten senken
Man komme zudem den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) nach, mögliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Diese könnten dazu beitragen, die Kosten des Milliardenprojekts zu senken und damit die heimischen Kunden zu entlasten.
Die geplante Starkstromtrasse soll die Netzstabilität und Nutzung erneuerbarer Energien erhöhen. Überschüsse aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen könne man künftig effizienter speichern und verteilen, während die Pumpspeicherkraftwerke in Kärnten einen „noch größeren Beitrag zu einer stabilen Versorgungssicherheit leisten“. Das Projekt stärke die Leistungsfähigkeit des Übertragungsnetzes und reduziere Engpässe im Stromsystem.
Feintrassenplanung läuft
„Der steigende Strombedarf durch Elektrifizierung, Digitalisierung und Industrieentwicklung macht leistungsfähige Netze unverzichtbar. Seit vielen Monaten stehen wir gemeinsam mit der APG mit vielen Gemeinden im Austausch über mögliche Varianten und Überlegungen für die Feintrasse“, erklärt Gernot Kowatsch, Projektleiter der Kärnten Netz.
Kritische Bürgerinitiativen halten nach wie vor Informationsveranstaltungen in zahlreichen Gemeinden ab. Neben Widerstand werden in vielen Kommunen auch Einigungen über die genaue Trassenführung erzielt.
Die Projektverantwortlichen verweisen auf den Dialog vor Ort sowie auf Angebote wie das Infocenter in Klagenfurt oder ein digitales Portal.
Mehr Transparenz für Öffentlichkeit
Als Nebeneffekt durch die Aufnahme in die sogenannte PCI/PMI-Unionsliste findet vorgelagert zum eigentlichen UVP-Genehmigungsverfahren eine gesetzlich vorgesehene öffentliche Erörterung durch die UVP-Behörden Kärnten und Tirol statt. Diese soll für die Bevölkerung mehr Transparenz bringen, bezieht sich aber ausschließlich auf die Grobtrasse.
Die Variantenprüfungen für die Feintrasse werden in diesem Verfahren nicht behandelt. Die UVP-Einreichung ist laut APG frühestens ab 2027 geplant. Sechs Jahre später könnte die Inbetriebnahme des Projekts folgen.