450 Euro sollte ein Mieter aus Kärnten laut Betriebskostenabrechnung nachzahlen. Er ließ die Unterlagen von der Arbeiterkammer Kärnten prüfen und plötzlich kam unterm Strich eine Gutschrift von 530 Euro heraus. Grund war eine unzulässige Weiterverrechnung von Instandhaltungskosten.
Im vergangenen Jahr wurden von der AK insgesamt 813 Wohnanlagen überprüft und mehr als 3100 Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer beraten. In fast zwei Dritteln aller geprüften Fälle war es notwendig, die Vermieter bzw. Hausverwaltungen aufzufordern, die Abrechnungen zu präzisieren. Die AK stellte dafür den Betroffenen ein fertiges Schreiben zur Verfügung, mit dem sie Einsicht in die Belege verlangen oder eine nachvollziehbare Abrechnung einfordern konnten. 82-mal waren vertiefende Interventionen durch AK-Expert:innen notwendig. In den übrigen Fällen konnten Fragen aufgrund vorliegender Belege bzw. der Möglichkeit zur Online-Belegeeinsicht bereits im Erstgespräch geklärt werden.
„Nicht blind vertrauen“
„Man darf nicht blind darauf vertrauen, dass Vermieterinnen und Vermieter bzw. Hausverwaltungen nur das verrechnen, was gesetzlich auch erlaubt ist“, betont AK-Präsident Günther Goach. „Besonders gravierend war die Situation in einer Klagenfurter Wohnanlage: Trotz höchstgerichtlicher Entscheidung aus dem Jahr 2022 wurden dort weiterhin Zählermieten verrechnet. Erst nach unserem Einschreiten erhielten die Betroffenen Gutschriften von insgesamt über 18.000 Euro.“
Auch heuer können Mieter und Eigentümer ihre Betriebskostenabrechnung kostenlos überprüfen lassen: Die Aktion „Wir blicken durch!“ von AK und Land Kärnten läuft von 1. Juni bis 31. Juli.