Zwei Frauen im Alter von 32 und 48 Jahren sind Samstagmittag bei einem Sprung mit einem Wingsuit in Hohenems (Bezirk Dornbirn) schwer bzw. lebensbedrohlich verletzt worden. Die beiden Sportlerinnen waren in einer Höhe von rund 4000 Metern aus einem Flugzeug gesprungen. Während des Fluges kollidierten die beiden miteinander und verloren das Bewusstsein. Die 32-jährige Schweizerin stürzte zuerst auf eine Hochspannungsleitung und anschließend in den Alten Rhein.
Zwei Schwimmer brachten die Frau ans Ufer, berichtete die Polizei. Die Frau wurde von der Rettung erstversorgt und in kritischem Zustand ins Krankenhaus Dornbirn eingeliefert. Im Gegensatz zur Schweizerin erlangte die 48-jährige Deutsche ihr Bewusstsein wieder und konnte den Hauptschirm noch selbst öffnen. Eine kontrollierte Landung war jedoch nicht möglich. Die Springerin streifte ebenfalls eine Hochspannungsleitung und prallte aus einer Höhe von rund zehn Metern auf den Boden. Sie befand sich bei ihrer Einlieferung ins Spital nicht in Lebensgefahr.
Beide Frauen waren nach dem Unfall nur eingeschränkt ansprechbar. Die genaue Unfallursache war noch Gegenstand der Ermittlungen, hieß es. Die Fallschirme und Gurtzeuge wurden indes auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt.
Zweiter Wingsuit-Unfall in Österreich innerhalb einer Woche
Es ist der zweite fatale Wingsuit-Unfall in Österreich binnen weniger Tage. Erst am Montag stürzte ein 40-jähriger Salzburger in der Steiermark in den Tod. Laut steirischer Polizei dürfte es unmittelbar nach dem Absprung vom Hochtürnach-Gipfel Probleme gegeben haben, die zum Absturz führten.
Wingsuit-Unfälle sind generell eher selten. Der steirischen Bergrettung sind in den letzten Jahren keine derartigen Vorfälle bekannt. Wingsuit-Fliegen, insbesondere das sogenannte Base-Jumping, gilt als eine der gefährlichsten Extremsportarten der Welt. In Österreich unterliegt der Sport deswegen strengen luftfahrtrechtlichen Bestimmungen. Das Springen von festen Objekten, wie Felsen oder Brücken, ist dabei ohne Genehmigung samt Prüfung der Gegebenheiten grundsätzlich nicht erlaubt.