In der Wingsuit-Szene ist der Gipfel des 1700 Meter hohen Hochtürnach in den südlichen Ybbstaler Alpen nahe Mariazell und nördlich des Hochschwabs ein beliebter Absprungpunkt. Immer wieder werde er für derartige Flüge gewählt. Doch genau ein solcher endete am Montag für einen 40-jährigen Salzburger aus Zell am See fatal.

In der Früh hatten sein 33-jähriger Kollege aus der Oststeiermark und er sich auf den Gipfel aufgemacht, um anschließend ins Tal zu gleiten. Der Steirer sprang gegen 12 Uhr als Erstes ab. Sein Gleitflug verlief nach Plan und er kam nach kurzer Zeit im Tal an. Dort wartete er auf den 40-Jährigen. Als der Sportler nicht im Tal ankam, wurde der 33-Jährige stutzig und setzte einen Notruf ab. Eine Besatzung eines Polizeihubschraubers fand den Mann schließlich tot unterhalb einer Felswand.

Im steilen Gelände geborgen

„Die Bergung im steilen felsigen Gelände war sehr herausfordernd“, sagt Gerhard Rieglthalner, Alpinpolizist und Abteilungsinspektor in der Hochsteiermark. Nachdem der Verunglückte durch die Besatzung des Polizeihubschraubers ausfindig gemacht werden konnte, wurden ein Alpinpolizist und ein Bergretter an der Unglücksstelle im alpinen Gelände abgesetzt. Seilgesichert bewegten sie sich zum Verunfallten und sicherten diesen, damit er per Tau des Polizeihubschraubers abtransportiert werden konnte.

Gerhard Rieglthalner, Leiter der Alpinen Einsatzgruppe Hochsteiermark
Gerhard Rieglthalner, Leiter der Alpinen Einsatzgruppe Hochsteiermark © KLZ / Moritz Prettenhofer

Mittlerweile sind auch die Ermittlungen der Alpinpolizei quasi abgeschlossen. Nach ersten Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, die Prüfung des Materials des Verunfallten auf ein technisches Gebrechen ist noch ausständig. Ursache für den Absturz dürften Probleme unmittelbar nach dem Start gewesen sein.

„Wo kein Kläger, da kein Richter“

Wingsuit-Fliegen, insbesondere das sogenannte Base-Jumping, gilt als eine der gefährlichsten Extremsportarten der Welt. In Österreich unterliegt der Sport deswegen strengen luftfahrtrechtlichen Bestimmungen. Das Springen von festen Objekten, wie Felsen oder Brücken, ist dabei ohne Genehmigung samt Prüfung der Gegebenheiten grundsätzlich nicht erlaubt.

In Österreich gibt es strenge Regeln für das Base-Jumping
In Österreich gibt es strenge Regeln für das Base-Jumping © IMAGO

In der Praxis wird sich daran oft nicht gehalten. „Wo kein Kläger, da kein Richter“, heißt es von einem Insider der Base-Jumping-Szene. Von Seiten der Landespolizeidirektion erklärt man, dass Wingsuit-Fliegen in der Steiermark kein großes Thema ist und generell kompliziert zu verfolgen sowie zu strafen sei. Bei der steirischen Bergrettung sind in den letzten Jahren indes keine derartigen Unfälle bekannt. Dem 33-jährigen Begleiter des verunglückten Salzburgers droht nun eine Verwaltungsstrafe.