In knapp drei Wochen beginnt der Terrorprozess gegen den Attentäter von Villach am Landesgericht Klagenfurt: Laut Anklageschrift hat der Syrer am 15. Februar 2025 einen 14-jährigen Burschen mit einem Messer getötet und fünf Menschen teilweise lebensgefährlich verletzt. Zwei Tage lang – am 27. und 28. Mai – wird verhandelt. „Es gibt höchste Sicherheitsvorkehrungen“, heißt es vom Gericht. Details werden keine genannt. Aber es wird bestätigt, dass es erstmals eine Art Glas-Trennwand im Gerichtssaal geben wird. Sie soll den Angeklagten von den anderen Prozessteilnehmern trennen. Das sei eine Vorsichtsmaßnahme, wie betont wird.
In Deutschland fanden bereits mehrere Prozesse statt, bei denen Angeklagte hinter Panzerglas saßen. So musste beispielsweise der Angeklagte nach der tödlichen Amokfahrt in Trier hinter Panzerglas Platz nehmen. Auch in Frankreich – im Verfahren um den Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg – befand sich ein Angeklagter in einem besonders gesicherten Bereich hinter Panzerglas.
„Für niemanden besteht Gefahr“
„Wir wollen jedes Risiko ausschließen und müssen die Zuschauer schützen, aber auch den Angeklagten“, wird von Seiten des Landesgerichts erklärt. „Die Glas-Trennwand ist ein flexibles System, es muss dafür nicht umgebaut werden.“ Wichtig zu erwähnen ist dem Gericht: Aufgrund der gesamten Sicherheitsvorkehrungen beim Prozess bestehe für niemanden eine Gefahr.
Auch in der Justizanstalt Klagenfurt gibt es wegen des Terrorverdächtigen besondere Sicherheitsvorkehrungen: Seine Zelle ist videoüberwacht, er erhält nur weiches Einwegbesteck auf Papptellern, das Bett ist festgeschraubt, berichtet die Justizanstalt Klagenfurt. Kontakt zu anderen Insassen hat der Häftling keinen. Deradikalisierungsversuche seien bisher gescheitert, heißt es.
Dem zum Tatzeitpunkt 23-jährigen Syrer werden Mord, mehrfacher Mordversuch und terroristische Straftaten vorgeworfen. Die umfangreichen Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft „keine Nachweise auf Mittäter erbracht“. Laut Anklagebehörde handelte „der Mann mit dem Vorsatz, die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat folgt, auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern“.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung muss die Unschuldsvermutung gelten.