Im langen Prozess wegen Amtsmissbrauch gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Finanzbeamte sind die Urteile gefallen: Der Schöffensenat sieht den Postenschacher als erwiesen an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Alle Angeklagten wurden zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Dazu machte der Schöffensenat auch von der Gelegenheit gebrauch, wie von der WKStA gefordert, eine unbedingte Geldstrafe zu verhängen (und die Haftstrafe damit zu verkürzen). Zu den sieben Monaten unbedingter Freiheitsstrafe müssen die zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauch sowie Falschaussage vor dem Bundesverwaltungsgericht rund 34.000 sowie 23.000 Euro bezahlen. Wöginger erhielt eine Strafe von 43.200 Euro. Der Unterschied der Höhe resultiert aus dem Verdienst der Angeklagten. Bei allen waren es 180 Tagsätze.
Den Fall losgetreten hatte die unterlegene Bewerberin um den Vorstandsposten in Braunau, Christa Scharf. Sie hatte sich gegen die aus ihrer Sicht Ungleichbehandlung gewehrt, zuerst bei der Gleichbehandlungskommission, dann auch vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses erkannte auch eine Diskriminierung, sprach der langjährigen Finanzbeamtin eine Entschädigung zu.
Scharf stellte aber auch Strafanzeige, die aber erst so richtig in Gang kam, als die WKStA in einer anderen Causa die Chats von Thomas Schmid auswertete und auf SMS mit Wöginger sowie mit dem Finanz-Personalvertreter stieß.