Suche
Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Ehepaar muss mehr als 19.000 Euro für Kosten der Beklagten zahlen

Ein Ehepaar aus St. Peter-Freienstein klagte 2024 auf Unterlassung, weil es durch das geänderte Glockengeläut der Wallfahrtskirche gesundheitliche Probleme bekommen hatte. Gegen die abgewiesene Klage wurde nicht berufen.

© KK, Armin Russold
Die Abweisung der Klage bezüglich des Glockengeläuts der Wallfahrtskirche Maria Freienstein ist rechtskräftig
Johanna Birnbaum
Redakteurin Regionalredaktion Leoben