Ehepaar muss mehr als 19.000 Euro für Kosten der Beklagten zahlen
Ein Ehepaar aus St. Peter-Freienstein klagte 2024 auf Unterlassung, weil es durch das geänderte Glockengeläut der Wallfahrtskirche gesundheitliche Probleme bekommen hatte. Gegen die abgewiesene Klage wurde nicht berufen.