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Ehepaar muss mehr als 19.000 Euro für Kosten der Beklagten zahlen

Ein Ehepaar aus St. Peter-Freienstein klagte 2024 auf Unterlassung, weil es durch das geänderte Glockengeläut der Wallfahrtskirche gesundheitliche Probleme bekommen hatte. Gegen die abgewiesene Klage wurde nicht berufen.

Die Abweisung der Klage bezüglich des Glockengeläuts der Wallfahrtskirche Maria Freienstein ist rechtskräftig
© KK, Armin Russold
Die Abweisung der Klage bezüglich des Glockengeläuts der Wallfahrtskirche Maria Freienstein ist rechtskräftig
Johanna Birnbaum
Redakteurin Regionalredaktion Leoben