Ein Blick auf das Handy, einer über die Schulter, dann geht der Angeklagte zur Wand und nimmt das dort hängende Poster herab, bevor er den Vorraum des Laufhauses wieder verlässt. „Was haben Sie denn dort am hellichten Tag gesucht“, möchte Richter Michael Auracher wissen. „Ich wollte nur schauen“, erwidert der junge Steirer, der sich wegen Diebstahls am Bezirksgericht Bruck verantworten muss.
Stalking steht im Raum
Gestohlen hat er das Poster einer Dame aus dem Laufhaus (Wert: 40 Euro), die er zuvor schon öfter als Kunde besuchte. Für den Mann war es aber offenbar mehr als ein reines Geschäft: Er soll der Prostituierten seine Liebe gestanden und auch nach deren Ablehnung versucht haben, ihr nahe zu kommen. „Ich habe sie aber weder verfolgt noch gestalkt“, erklärte der Mann dazu gegenüber der Polizei, die ihn wegen beharrlicher Verfolgung im Visier hatte.
Im Zuge der Ermittlungen wurden die Beamten auch auf den Diebstahl aufmerksam, der auf den Videoaufzeichnungen des Laufhauses klar erkennbar ist. Im Polizeiverhör gestand der Angeklagte die Tat nicht und rechtfertigt sich: „Ich hab es nicht abgenommen, es ist heruntergefallen. Außerdem glaube ich auch, dass es mir zusteht und ich es vedient habe.“ Dem widerspricht Auracher: „Sie können ja auch nicht ihr Gewand mitnehmen, weil Sie ihre Dienste beziehen.“
Video lässt keine Zweifel zu
Seine Tat gibt der Angeklagte dem Richter gegenüber schließlich auch zu. Auf die Frage, ob er von den Kameras gewusst habe, meint der junge Mann aber wieder: „Das Poster ist ja wirklich heruntergefallen.“ „Wir können uns das Video gerne gemeinsam anschauen“, erwidert Auracher. Somit versammeln sich Richter und Angeklagter am Tisch der Bezirksanwältin, wo das belastende Material mehrfach abgespielt wird.
„Da ist nichts weggehangen“, kommentiert Auracher die Vorführung und meint: „Sie können es nicht einfach runternehmen und einstecken. Das wollen die anderen Kunden vielleicht ja auch sehen.“ So wirklich kann der junge Mann seine Tat auch nicht erklären. Das Poster habe er noch am selben Tag weggeworfen, er habe auch nicht gedacht, dass dieses viel wert sein dürfte. Auf die Frage ob es ihm wenigstens leidtue, antwortet er mit einem knappen „Ja“.
Schlussendlich spricht ihn der Richter des Diebstahls schuldig und verurteilt den Angeklagten zu einem Monat bedingt auf drei Jahre. Seine bis 2027 offene Probezeit wird auf fünf Jahre erstreckt. „Sie müssen jetzt nicht sitzen gehen. Es war eine Kleinigkeit, da haben Sie recht, aber es war ein Diebstahl“, erläutert Auracher, „Sie haben jetzt zwei Ruten im Fenster. Bis 2029 sollte bei Ihnen nichts mehr dazukommen.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.