Wegen grob fahrlässiger Tötung muss sich ein Kärntner Unternehmer am kommenden Dienstag am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Auf dessen schwimmender Wörthersee-Insel ereignete sich im August 2025 ein tödlicher Unfall.

Ein Ausflug an den Wörthersee endete für einen Steirer im Sommer des Vorjahres tödlich. Der 38-Jährige ist von der schwimmenden Plattform „The Island“ gefallen und ertrunken. Laut Anklageschrift hat der Betreiber keine passende Konzession und keine Zulassung für die Insel. Außerdem fehlten Reling, Beleuchtung, Rettungsmittel wie Sicherheitswesten und die Gäste seien nicht mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut gemacht worden.

Herzstillstand erlitten

Der Steirer war an jenem schicksalshaften Augustabend mit vier Begleitern auf die Bootsinsel gekommen, um zu feiern. Zu später Stunde war er – mittelgradig alkoholisiert – ins Wasser gestürzt und unter das Gefährt geraten, wo er letztlich an einem Herzstillstand infolge eines atypischen Ertrinkens verstarb. Es dauerte fast zwei Tage, bis Rettungstaucher den Verunglückten bei Maria Wörth in 38 Metern Tiefe orteten.

Bis zu drei Jahre Haft

Das Delikt der grob fahrlässigen Tötung kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Für den Unternehmer gilt die Unschuldsvermutung.