Am vergangenen Dienstagvormittag startete ein Verhandlungstermin am Villacher Bezirksgericht eher ungewöhnlich: Der Angeklagte wird mit der Polizei aus Kufstein vorgeführt, drei Termine zuvor hat er nämlich schon versäumt.
Der 41-jährige gebürtige Rumäne mietet im Jänner 2025 bei einer Kfz-Werkstätte im Bezirk Villach-Land ein Auto: einen Opel Corsa. Er gibt dem Vermieter gegenüber an, das Auto vier Wochen lang zu benötigen, es wird eine wöchentliche Gebühr von 280 Euro vereinbahrt. Die erste Miete bezahlt der Rumäne vor Ort, danach bleibt es bei dieser einen Zahlung.
Vorgesehen ist, dass er jede Woche persönlich zur Bezahlung vorbeikommt. Doch nach der ersten Woche meldet er sich nur noch einmal kurz, danach ist er für den Vermieter nicht mehr erreichbar. Im Februar erstattet dieser schließlich Anzeige und die Polizei meldet das Auto als gestohlen.
Spur führt nach Tirol
Am selben Tag taucht das Auto in Kufstein auf: die Überwachungskamera einer Tankstelle filmt einen Tankbetrug über 5,01 Euro. Der Tankstellenbetreiber erstattet Anzeige. Am Abend findet die Polizei den Wagen auf einem Parkplatz: zerkratzt, vermüllt und technisch beschädigt. Zwei Männer sitzen darin, nicht aber der Angeklagte. In dem Fahrzeug werden zudem Drogen sichergestellt.
Den Angeklagten selbst nimmt die Polizei wenig später in einer Wohnung fest. Den Tankbetrug gesteht er sofort - „kein Geld“. Beim Mietauto verweist er auf eine Kette unglücklicher Umstände: Dokumente und Reisepass hätte er verloren, das Handy sei kaputt gegangen, so wäre kein Kontakt mehr möglich gewesen. Das Handy sei zur Reparatur gewesen, aber er habe es nicht abgeholt – ebenfalls aus Geldmangel.
Richter Mario Žužek hakt nach: „Warum haben Sie nicht von einem anderen Telefon aus beim Vermieter angerufen?“ „Ich kannte niemanden“, sagt der Angeklagte. „Und warum sind Sie nicht nach Villach gefahren, um die Miete zu bezahlen?“, möchte Žužek wissen. Erneut lautet die Antwort: „Kein Geld.“ Was der Angeklagte zum Zustand des Autos sage? Dafür sei ein „Kollege“ verantworlich, er will nichts beschädigt haben.
Schaden von 3300 Euro
Der Geschädigte, ein Kfz-Techniker und Betreiber eines Autohauses, schildert seine Sicht nüchtern. Der Angeklagte habe angekündigt, das Fahrzeug einen Monat lang zu brauchen und regelmäßig zahlen zu wollen. „Ich habe ihn mehrmals angerufen, aber ihn nie erreicht“, sagt er.
Das Auto holt er später selbst in Kufstein ab. „Es war beschädigt und stark verschmutzt.“ Die Achse müsse vermessen werden, der Motor überprüft, dazu Reinigung, Desinfektion und Müllentsorgung. Insgesamt ergibt sich ein Schaden von 3300 Euro, inklusive offener Mietgebühren.
Die Bezirksanwältin fordert einen Schuldspruch, Richter Žužek folgt dem: 100 Tagessätze zu je sechs Euro, dazu Verfahrenskosten und Schadenersatz. Einen Hinweis für den Geschädigten gibt es auch: Zwei Wochen habe der Verurteilte Zeit zu zahlen. Danach könne er exekutiert werden, und das bis zu 30 Jahre lang.
Der Angeklagte nickt und nimmt das Urteil an.