Kärntnerin erhält keinen Pflegeheimplatz in der Nähe ihrer Tochter
Pflegebedürftige wurde mehrfach falsch über die Gesetzeslage informiert. Die Volksanwaltschaft wurde eingeschaltet, nun besteht Hoffnung.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Eine Kärntnerin möchte in ein Pflegeheim in der Nähe ihrer Tochter in Oberösterreich ziehen, erhält jedoch falsche Informationen über die Gesetzeslage.
Die Volksanwaltschaft wurde eingeschaltet, um die Situation zu klären und Hoffnung auf eine Lösung zu schaffen.
Die Bundesländer in Österreich haben weitreichende Kompetenzen und können eigene Gesetze für Alten- und Pflegeheime erlassen.
Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen das Recht auf freie Wahl des Wohnorts, auch wenn sie pflegebedürftig sind.
Nach Einschaltung der Volksanwaltschaft wurde der Kärntnerin ein Heimplatz samt Förderung in Aussicht gestellt.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.