Stellen Sie sich einen steirischen Metallbetrieb mit 40 Mitarbeitenden vor: Schon ein einziger Klick auf eine Bewerbungs-E-Mail reicht und Schadsoftware dringt ins System. Die Server werden verschlüsselt, die Produktion steht. Zwei Wochen Stillstand, drei Monate mit Folgewirkungen. Der Schaden: über 300.000 Euro. Eine Erfahrung, die das Unternehmen nachhaltig geprägt hat.
Das Unternehmen hatte jedoch eine Cyberversicherung, nicht durch Glück, sondern durch Weitblick. Diese übernahm nicht nur IT-Forensik und Lösegeldverhandlungen, sondern auch den Ertragsausfall, die Wiederherstellung der Daten und das externe Krisenmanagement.
Was viele Geschäftsführer nicht wissen: Wer ein Unternehmen im Fremdeigentum führt – etwa als angestellter GF einer GmbH – kann persönlich haften, wenn notwendige Vorkehrungen wie eine Cyberversicherung und IT-Sicherheitsmaßnahmen unterlassen werden. Vor allem, wenn ein Schaden eintritt, der durch angemessene Absicherung vermeidbar gewesen wäre.