Ein Konflikt rund um eine Betriebsratswahl beim Grazer Messtechnikspezialisten und Weltmarkführer Anton Paar ließ in dieser Woche die Wogen hochgehen. Erstmals sollte im Unternehmen eine Belegschaftsvertretung gewählt werden, die für Dienstag geplante Wahl konnte aber nicht stattfinden.Die Geschäftsleitung hatte auf Basis eines Rechtsgutachtens ausgeführt, dass u. a. aufgrund der COVID-19-Bestimmungen am Dienstag keine Wahl abgehalten werden könne. Die Gewerkschaft GPA-djp sprach von einem "arbeitsrechtlichen Eklat". Geschäftsleiter Friedrich Santner wolle nur weiterhin eine Betriebsratswahl verhindern und weil "jede Handhabe dafür fehlt, bemüht er jetzt das Coronavirus als Waffe gegen die Rechte der Arbeitnehmer", sagte etwa Norbert Schunko von der Gewerkschaft. Auch die Gewerkschafterin Verena Nussbaum sprach von einem "demokratiepolitischen Wahnsinn". Santner wies die Vorwürfe zurückund betonte, dass er einen Betriebsrat keinesfalls verhindern wolle, dass er als Geschäftsführer aber geltende Gesetze einzuhalten habe.

Einstweilige Verfügung: Wahl durfte nicht stattfinden

Die Causa landete vor Gericht, sowohl die Gewerkschaft GPA-djp als auch die Geschäftsleitung des Unternehmens hatten gerichtlich einstweilige Verfügungen beantragt. Am Montagabend hat das Gericht entschieden, dass die Wahl aufgrund der COVID-19-Bestimmungen nicht vorerst abgehalten werden darf. Diese Entscheidung wird nun von der Gewerkschaft beeinsprucht. Nussbaum hat sich in einem Youtube-Video noch einmal sehr kritisch zur Causa geäußert. Das Gesetz bedeute aus ihrer Sicht nicht, dass derzeit keine Betriebsratswahlen abgehalten werden dürfen, aus ihrer Sicht sei auch die Lockerungsverordnung von der Geschäftsleitung und vom Gericht "falsch interpretiert" worden.

Die Geschäftsleitung von Anton Paar, hält am Donnerstag fest, dass "über gewerkschaftliche Organisationen in den Medien zum Schaden unseres Unternehmens kommuniziert" werde. Es sei "nachweislich falsch", dass man die Wahl eines Betriebsrats unbedingt verhindern wolle. Friedrich Santner verweist darauf, dass es sogar eine Tonaufnahme von einer Mitarbeiterveranstaltung aus dem Jahr 2012 gebe, die auch an Medien verschickt wurde. Darauf habe er, Santner, klar gesagt, "dass die Wahl eines Betriebsrates das uneingeschränkte Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist". Im Gespräch mit der Kleinen Zeitung sagt Santner: "Es geht mich als Geschäftsführer auch schlicht nichts an, denn es ist eine Mitarbeitervertretung." Weder wolle er eine Wahl, "noch will ich einen Betriebsrat verhindern. Auch der Wahlvorstand selbst hat am Dienstag in einem E-Mail an die Mitarbeiter geschrieben, dass ich nicht gegen eine Betriebsratswahl bin und man daher davon ausgehen könne, dass so bald wie rechtlich möglich eine Wahl durchgeführt werden könne", so Santner.

"Jederzeit zu Gespräch mit Gewerkschaft bereit"

Den Vorwurf, dass das Vorgehen "demokratiepolitisch skandlös" sei, wie GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber am Mittwoch betonte, weist Santner "entschieden zurück". Er betont: "Die gesetzlichen Covid-Bestimmungen, die ja nicht ich erfunden habe, sind eindeutig und seit Montag gibt es auch einen gerichtlichen Beschluss, der die Wahl per einstweiliger Verfügung deshalb derzeit untersagt. Ist es ein demokratiepolitischer Skandal, wenn man sich als österreichisches Unternehmen an österreichische Gesetze hält?"

Dass die einstweilige Verfügung von der Gewerkschaft beeinsprucht wird, sei deren gutes Recht. "Ich sehe dem in Ruhe und völlig neutral entgegen. Hätte das Gericht anders entschieden oder wird einem Einspruch stattgegeben, wird das selbstverständlich von uns respektiert." Zu einem Gespräch mit der Gewerkschaft sei "die Anton Paar GmbH  jederzeit bereit", so Santner. Er fügt aber auch an: "Bis heute hat es niemand der Mühe wert befunden, direkt das Gespräch mit uns zu suchen, stattdessen werden wir als Feindbild hochstilisiert."