Nicht alle Weihnachtsgeschenke lösen bei den Beschenkten große Freude aus: Sei es nun ein Kleidungsstück in der falschen Größe, ein technisches Gerät, das kurz nach dem Auspacken seinen Geist aufgibt oder eben ein Geschenk, das einfach nicht gefällt. Welche Möglichkeiten haben Konsumentinnen und Konsumenten, wenn mit den Geschenken etwas schiefgegangen ist?
Tipps der Konsumentenschützer
Was tun, wenn es nicht passt mit dem Weihnachtsgeschenk?
Umtausch ist kein gesetzlich verankertes Recht, Garantie ist eine freiwillige Zusage des Unternehmens. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick, was gilt, wenn ein Weihnachtsgeschenk nicht passt oder gefällt.
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