Das Land Burgenland muss für Schäden infolge der Commerzialbank-Pleite nicht haften. Das hat nach einem erstinstanzlichen Urteil im Vorjahr nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien festgestellt. Die Klage war von der Anwaltskanzlei Talos&Brandl eingebracht worden, die zwei geschädigte Sparerinnen vertreten hatte. Die beiden Kundinnen hatten das Land wegen Vernachlässigung der Pflichten als Revisionsverband geklagt und gegen das Urteil des Landesgerichts Eisenstadt, wonach das Land nicht hafte, berufen. Nun wurde auch die Berufung abgewiesen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Was bleibt, ist die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision. Ob die beiden Sparerinnen diesen Weg gehen wollen, werde aber erst besprochen, sagt ihr Anwalt Ernst Brandl (Brandl & Talos). Die Frauen hatten bei der Commerzialbank jeweils mehr als die von der Einlagensicherung abgedeckten 100.000 Euro veranlagt und das Land deshalb auf Schadenersatz geklagt.