Die Parfümeriekette Douglas will gegen die Wiedereinstellung einer Mitarbeiterin, die einen Betriebsrat gründen wollte, Berufung einlegen. Die Kündigung habe nichts mit der beabsichtigen Betriebsratsgründung zu tun, sondern sei aufgrund "schwerwiegender Verfehlungen" erfolgt, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Anwalts von Douglas Österreich, Robert Prchal, zur APA.

Im vergangenen Sommer hatte Sabrina E. gemeinsam mit zwei anderen Kolleginnen, die einen Betriebsratswahl bei Douglas Österreich initiieren wollten, ihre Kündigungen mit Hilfe der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) bei Gericht angefochten. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien erklärte die Kündigung nun für rechtsunwirksam, gab die Gewerkschaft am Dienstag bekannt.

"Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass auch in diesem Fall eine Wiedereinstellung aufgrund der schwerwiegenden Verfehlungen in der Vergangenheit nicht im Sinne der anderen Douglas-Kolleginnen und Kollegen sein kann und überdies eine Motivwidrigkeit gar nicht vorlag bzw. vorliegen konnte. Deshalb werden wir auch dagegen Berufung einlegen", so Douglas-Anwalt Prchal.

Gegen einen Betriebsrat habe das Unternehmen nichts. "Allen Mitarbeitern steht es natürlich auch frei, sich in Betriebsräten zu organisieren, wenn vor Ort die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Entsprechend stehen wir einem Wunsch nach einem Betriebsrat auch in unseren Filialen in Österreich offen gegenüber", so eine Sprecherin von Douglas. In Deutschland gibt es seit 2017 einen Gesamtbetriebsrat.