Drei Mitarbeiterinnnen der Parfümeriekette Douglas sind im August gekündigt worden, nachdem sie Ambitionen zeigten, einen Betriebsrat zu gründen. Die drei Frauen fechten nun die Kündigungen an und fordern ihre Wiedereinstellung. Douglas betont, dass die Kündigungen keinen Zusammenhang mit den Bemühungen um einen Betriebsrat hatten. Am Dienstag wurde beim Arbeitsgericht Wien darüber verhandelt.

Kein Betriebsrat bei Douglas

Bei Douglas sind in Österreich etwa 450 Mitarbeiterinnen in 46 Filialen beschäftigt, einen Betriebsrat gibt es nicht. Wie eine der Betroffenen vor dem Arbeitsgericht aussagte, sei sie auf die Idee gekommen, einen solchen zu gründen, als sie die Missstände im Unternehmen erlebte. So habe der Arbeitsinspektor die Verletzung von Brandschutzvorschriften bemängelt. Ein weiterer Vorwurf, den sie dem Unternehmen machte, war, dass Leute im Krankenstand zu Hause angerufen worden seien, ob sie nicht - wegen Personalmangels - doch zur Arbeit kommen können. Ihr sei das selbst einmal passiert, sie sei aber trotzdem nicht zur Arbeit gekommen. Auch an freien Tagen seien Mitarbeiterinnen angerufen worden, ob sie nicht kommen könnten, da zu wenig Personal in der Filiale sei. Auch Spindkontrollen habe es gegeben. Es sei auch zu Kündigungen gekommen, die die Betroffenen als ungerecht empfunden hätten.

Betriebsratsgründung angestrebt

Sie habe sich dann an die Gewerkschaft um Beratung für eine Betriebsratsgründung gewandt. Anschließend habe sie Kolleginnen angesprochen, ob sie das Vorhaben unterstützen. Dafür habe sie etwa zwei Monate gebraucht, da sie wegen ihres Studiums meist nur am Samstag arbeitete. "Das ist eine schwierige Sache, einen Betriebsrat zu gründen", schilderte sie. Einige ältere Kolleginnen hätten Angst gehabt und ihr gesagt, das sei ohnehin schon versucht und im Keim erstickt worden. Andere hätten sie zwar unterstützt, aber nur im Geheimen. Einige hätten sie offen unterstützt. Schließlich sei sie Ende August vom Unternehmen gekündigt worden, weil man ihr "Unruhestiften" in der Filiale in Wien vorgeworfen habe. Ihre Frage, ob das mit den Betriebsrats-Bemühungen zusammenhänge, sei verneint worden.

Schweres Mobbing gegen Vorgesetzte

Auch die Österreich-Verantwortliche der Parfümeriekette sagte aus, sie zeichnete hingegen ein völlig anderes Bild. Demnach habe es von den Betroffenen schweres Mobbing gegen eine Vorgesetzte gegeben. Sie hätten der Vorgesetzten Diebstahl vorgeworfen und dass sie Spindkontrollen ohne Anwesenheit der Mitarbeiterinnen durchführe. Das komme aber im Unternehmen nie vor, beteuerte die Geschäftsführerin. Ihr sei auch mitgeteilt worden, dass die Betroffenen "schlechte Stimmung" verbreiten würden. Auf die ihr mitgeteilten Mobbing-Vorwürfe habe sie reagieren müssen und daher die Kündigung der drei Mitarbeiterinnen entschieden.

Selber habe sie nur mit einer Kollegin gesprochen, räumte sie auf Befragung ein. Die anderen habe sie nicht mit den Vorwürfen konfrontiert. Die angeblichen Diebstahls-Vorwürfe der Verkäuferinnen gegen die Vorgesetzte habe sie bei der Kündigung nicht angesprochen. Kündigungsgrund sei das Verhalten der Mitarbeiterinnen gewesen. Es habe auch Beschwerden von Kunden und von Mitarbeiterinnen gegeben, die nicht mehr mit den Betroffenen zusammenarbeiten wollten. "Vom Thema Betriebsrat, dass sie einen Betriebsrat gründen wollten, habe ich nie gehört", versicherte sie.

Namentlich beschwert

Der Rechtsanwalt von Douglas, Robert Prchal, legte zur Untermauerung der Vorwürfe eine Google-Maps-Bewertung der Douglas-Filiale vor, in der sich jemand über eine der drei gekündigten Verkäuferinnen namentlich beschwerte. Die Bewertung sei 10 Monate alt und offenkundig anonym abgegeben worden, verteidigte die Rechtsvertreterin der Gewerkschaft GPA-djp, Verena Weilharter, die Betroffene.

Die Verhandlung soll am 4. Dezember mit Zeugenbefragungen fortgesetzt werden. Eine Zeugin der Unternehmensseite könne wegen eines Autounfalls und psychischen Problemen nicht kommen, sagte der Anwalt des Unternehmens.

Bei einem vorangegangenen Vergleichsversuch des Gerichts war kein Vergleich zustande gekommen. Die Betroffenen wollten eine Wiedereinstellung, diese kam für das Unternehmen nicht infrage, sondern höchstens ein finanzielles Angebot.