Ihr Verband kämpft seit fast 100 Jahren für die Interessen des Handels – nun legen Sie sich mit Goliath Amazon an.
RAINER WILL: Es berichten uns viele Mitglieder von Problemen mit Amazon. Gerade jetzt vor unserem Gespräch wieder.

Worum ging es?
Um die Sperrung eines Händlers auf dem Amazon-Marktplatz, das ist so, wie wenn man ein stationäres Geschäft über Nacht zubetonieren würde. Wir haben große Probleme mit den Geschäftsbedingungen des Marktplatzes. Sie sind extrem wettbewerbsfeindlich ausgestaltet. Je kleiner der Webshop ist, desto größer die Abhängigkeit. Die Sperrung erfolgte wie so oft überraschend – und wenn man Handel mit einer hohen Stückzahl betreibt, ist das für den Betroffenen problematisch.

Amazon nützt aus Ihrer Sicht seine Macht gegenüber Händlern aus. Erklären Sie uns, wie.
Amazon behält sich das Recht vor, die Verträge mit seinen Händlern jederzeit und ohne Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder auszusetzen. Damit kann man einem Händler die komplette Geschäftsgrundlage entziehen. Besonders problematisch ist es, wenn die Suspendierung Wochen oder Monate dauert. Das kann zum Konkurs führen. Denn oftmals werden bei Sperrungen die erwirtschafteten Gelder der Händler eingefroren.

Warum spricht Amazon Sperren aus?
Den Grund für die Sperrung bekommt man oft gar nicht mitgeteilt. So kann man das Problem nicht beheben. Und dann werden den Händlern mit der Sperrung auch die Kommunikationsmittel entzogen. Man kann sich nur noch über ein normales Kontaktformular an Amazon wenden, bekommt ein Standardmail und die Aufforderung, einen Plan zu erstellen, wie man das Problem künftig vermeiden möchte.

Aber wenn der Grund gar nicht genannt worden ist ...
... ist das unglaublich schwierig zu lösen.

Sie beklagen seitenweise Bedingungen. Wo hakt es noch?
Ein Punkt ist, dass ein Marktplatzhändler Amazon an den bereitgestellten Produkten eine Lizenz zur Verwendung und Nutzung einräumen muss, damit nicht genug, behält sich Amazon vor, die Lizenz an verbundene Unternehmen unterzulizensieren.

Wie wirkt sich das aus für einen Händler?
Als kleiner Händler beschafft man ein Produkt, um es in Österreich zu verkaufen und den Amazon-Marktplatz zu nutzen. Doch mit dem Vertrag stimmt der Händler automatisch einem weltweiten Nutzungsrecht für Amazon zu, oft ohne es zu wissen oder zu dürfen. Das sind weitreichende Inhalte. Es gibt noch einige weitere Punkte, die Verträge sind sehr dick. Es sind viele Sachverhalte, die insgesamt eine unglaubliche Marktmacht entfalten. Für den Händler gilt: Nutze den einzigen großen Marktplatz oder du hast keine Relevanz bei den Kunden.

Das klingt nach viel Willkür. Diese Klauseln sind rechtens?
Der Vertrag mit Amazon unterliegt Luxemburger Recht. Will ein Händler dagegen vorgehen, muss er sich einen Anwalt im Großherzogtum organisieren. Da klagt kaum wer gegen Amazon. All die Klauseln würden in Österreich keiner gesetzlichen Grundlage standhalten und daher nichtig sein. Daher ist es wie ein Staat im Staat, der sich da aufgeblasen hat.

Sie haben eine Meldestelle eingerichtet. Was machen Sie mit den Berichten?
Wir geben die Fälle anonymisiert an die Bundeswettbewerbsbehörde weiter. Die BWB wird noch entscheiden, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht. In Deutschland und in Frankreich haben die Kartellbehörden genau das bereits getan.

Sie fordern aber noch mehr: das „Marktplatz-Infrastrukturgesetz“, um durch eine Regulierung Amazons Macht zu brechen. Haben Sie eine Chance?
Das Telekommunikationsgesetz ist aus ähnlichen Motiven entwickelt worden. Nur durch dieses Gesetz konnte ein vielfältiger Markt entstehen. Im Onlinehandel gibt es in Österreich nur einen großen Marktplatz, das ist Amazon. Alles andere ist unter der Wahrnehmungsgrenze. Wir wollen Amazon nicht abschaffen, sondern faire Bedingungen. Die Politik hat zu lange zugesehen. Jeder zweite Euro wird online bei Amazon ausgegeben, 53 Prozent suchen die Produkte nur noch über den US-Händler.

Wäre das Thema nicht noch besser bei der EU aufgehoben?
Jedes Land hat andere Marktsituationen. In Frankreich und Belgien gibt es größere E-Commerce-Plattformen als Amazon. In Deutschland ist die Situation ähnlich jener in Österreich.

Hat die Regierung auf Ihre Forderung reagiert?
Noch nicht. Doch wird unsere lange Forderung, der Mehrwertsteuerumgehung asiatischer Webshops einen Riegel vorzuschieben, mit 2020 umgesetzt. Der Politik wird es bewusster, aber ja, sie müsste noch stärker reagieren.

In Österreich kann kein Händler Amazon die Stirn bieten. Zahlt der heimische Handel für seine Fehler in der Vergangenheit?
Das Versäumnis hat sich auch durch Wettbewerbsnachteile aufgebaut. Unsere stationären Händler zahlen höhere Steuern, wir haben Kollektivverträge – im Gegensatz zu Amazon. Für Innovation braucht man eine Kriegskasse. Ja, es ist noch viel zu tun und es gibt die Initiativen dazu. Österreich ist ein kleiner Markt, viele Holdings operieren von Deutschland aus. Es hat in der Vergangenheit mehrere Versuche gegeben, Marktplätze aufzubauen, doch sie erreichten keine Relevanz.