Wir wohnen im dritten Stock eines Mehrparteienhauses mit Balkon“, berichtet ein Leser und klagt sein Leid: Die Nachbarin über ihnen habe auf ihrer Blumenkiste ein Vogelhäuschen und Futterkugeln angebracht. „Durch die Fütterung das ganze Jahr über werden unser Balkon und die Wohnzimmerfensterbank durch herabfallende Körner, Hülsen und Vogelkot verschmutzt!“, ärgert sich der Mann. Die Vogelfreundin sei oft gebeten worden, das Füttern zu unterlassen, doch ohne Erfolg. „Muss ich mich damit abfinden, oder was können wir tun?“, möchte der Betroffene wissen. „Der Ärger Ihres Lesers über die Verunreinigung durch die von der oberen Hauspartei angefütterten Vögel ist berechtigt und verständlich, allerdings besteht von veterinärbehördlicher Seite mangels Rechtsgrundlage keine Handlungsbefugnis. Die Gemeinde ist ebenfalls nicht handlungsbefugt, sie kann sich eventuell vermittelnd einschalten“, erklärt Amtstierarzt Norbert Tomaschek.

Zivilverfahren

„Wenn es durch die Vogelfütterung zu einer massiven Beeinträchtigung der Wohnungen kommt, können die Eigentümer mit Unterlassungsklage vorgehen bzw. die Reinigungskosten einfordern“, ist sich Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sicher. Das Problem, das sich aber ergibt: „Die klagenden Parteien müssen nachweisen, dass die Verschmutzung von der Wohnungseigentümerin verursacht wurde.“