Staatsanwalt ermittelt
Bankgeheimnis verletzt? Mitarbeiterin darf weiter arbeiten
Eine Mitarbeiterin einer Kärntner Bank soll das Bankgeheimnis verletzt haben bzw. unerlaubt Informationen weitergegeben haben. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt. Die Mitarbeiterin wurde nicht beurlaubt, sie darf weiterarbeiten.
© APA/HERBERT PFARRHOFER