Es ist nicht schwer, die Partnerin oder den Partner beispielsweise bei Verdacht auf Untreue mittels einer Handy-App zu überwachen oder ein Gespräch „einfach für den Bedarfsfall“ heimlich aufzuzeichnen. Auch ganze Kommunikationsverläufe, etwa auf WhatsApp, lassen sich ohne viel Aufwand an unbeteiligte Dritte weiterleiten. Im Recht ist man dabei allerdings nicht unbedingt.